Da der NDR "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk" im Internet anbiete, dürfe er dafür auch keine Gebühren einziehen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Es ging um einen gewerblich genutzten Zweit-PC.
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Description: Aus Prinzip schneller
Statistik: Verfasst von Newsbot — Mo 21 Dez, 2009 19:00
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