Ein Urlauber, der bei seiner Pauschalreise in der Hoteldusche ausrutscht und sich verletzt, kann dafür nicht den Reiseveranstalter haftbar machen. Richter sahen darin ein «allgemeines Lebensrisiko».
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Description: Aus Prinzip schneller
Statistik: Verfasst von Newsbot — Mi 17 Okt, 2007 15:59
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