Das Landgericht Frankfurt am Main ordnete an, die Vollziehung des richterlichen Beschlusses gegen die AN.ON-Projektpartner auszusetzen (Az.: 5/6 Qs 47/03). Sowohl das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum (ULD) in Kiel als auch die TU Dresden schalteten am gestrigen Dienstag nach dem Entscheid des Gerichts sofort die Protokollierungsfunktion wieder ab. Die Projektverantwortlichen sehen die Entscheidung als einen "ersten Teilerfolg" in ihrer juristischen Auseinandersetzung mit dem Bundeskriminalamt (BKA).
Auf Antrag des BKA hatte das Amtsgericht Frankfurt verfügt, dass der Anonymisierungsdienst AN.ON den Zugriff auf eine bestimmte IP-Nummer protokollieren musste. AN.ON ist das gemeinsame Projekt des ULD und der Technischen Universität Dresden für anonymes Surfen im Internet. Allerdings waren nicht alle Mix-Kaskaden von dem richterlichen Beschluss betroffen.
Das ULD hatte bereits vor sechs Wochen gegen den Beschluss das förmliche Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt, da es den Beschluss für "offenkundig rechtswidrig" hielt. Bis gestern hatte die behördlich angeordnete Fangschaltung gerade einmal einen einzigen Datensatz protokolliert. Über seine Verwendung entscheidet das Landgericht voraussichtlich in den kommenden Tagen.
Anonymisier-Dienst JAP ist wieder anonym
Moderator: Osiris