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BGH lässt T-Online-Integration zu

Verfasst: Do 01 Jun, 2006 16:00
von Newsbot
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Der Bundesgerichtshof macht den Weg für die Verschmelzung von T-Online auf die Telekom frei. Laufende Anfechtungsklagen haben für die Eintragung ins Handelsregister keine aufschiebende Wirkung.

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Source: NETZEITUNG.DE Internet
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