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Keine Verfügung bei negativer Ebay-Wertung

Verfasst: Mi 11 Okt, 2006 18:59
von Newsbot
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Das Landgericht Bad Kreuznach hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Ebay-Kunden abgelehnt, der einen Händler schlecht bewertet hatte. Keine Rolle spielte dabei allerdings der Inhalt des Kommentars.

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Source: NETZEITUNG.DE Internet
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