Einstweilige Verfügung gegen Steuersoftware

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Newsbot
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Einstweilige Verfügung gegen Steuersoftware

Beitragvon Newsbot » Do 11 Jan, 2007 16:36

Bild Einstweilige Verfügung gegen Steuersoftware
Die bayerische Finanzverwaltung hat einem Software-Unternehmen verbieten lassen, sein Steuer-Programm zu vertreiben. Die Behörde sieht ihr Markenrecht verletzt.

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