Einstweilige Verfügung gegen Steuersoftware
Verfasst: Do 11 Jan, 2007 16:36
Die bayerische Finanzverwaltung hat einem Software-Unternehmen verbieten lassen, sein Steuer-Programm zu vertreiben. Die Behörde sieht ihr Markenrecht verletzt.
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Source: NETZEITUNG.DE Internet
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