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Ebay begrüßt BGH-Urteil
Verfasst: Mi 03 Nov, 2004 16:00
von Newsbot

Ebay hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zu gewerblichen Online-Versteigerern begrüßt. Experten warnen aber vor einer wachsenden Grauzone zwischen Privat- und gewerblichen Verkäufen.
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NETZEITUNG.DE InternetAus Prinzip schneller
Verfasst: Mi 03 Nov, 2004 18:12
von Osiris
hi,
auf den ersten blick mag das gesetz ja für verbraucher gut sein,
nur verstehe ich den sinn bei versteigerungen dabei nicht !
beispiel:
mir gefällt ein artikel bei einem händler und ich möchte maximal
100.- dafür ausgeben.
nun geb ich einfach 500.- euro ein und wenn ich den artikel für meinen
wunschpreis von unter 100.- bekomme ist es okay ansonsten
mache ich von meinem neuen widerrufsrecht gebrauch und geb es
einfach wieder zurück.
somit ist der sinn der versteigerung bei händlern weg !
für artikel mit "sofort-kauf" ist das ja in ordnung aber bei auktionen
wo auf höchstpreis geboten wird ???
mfg
osiris
Verfasst: Do 04 Nov, 2004 08:16
von Uli
Ich denke mal, das gilt nur bei mangelhafter Ware. Oder??
Gruß
Uli
Verfasst: Do 04 Nov, 2004 15:38
von Osiris
nein,
das ist ja grad der witz an der sache.
bei versteigerungen von händlern gilt jetzt das gleiche 14tägige
widerrufsrecht wie bei normalen online-einkäufen.
mfg
osiris