Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen

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Osiris
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Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen

Beitragvon Osiris » Di 13 Mai, 2003 16:06

Lebensmittel-Discounter müssen Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie bei Sonderaktionen Radiogeräte verkaufen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Montag in Mannheim entschieden.

Mannheim - Der Discounter Aldi, der zuweilen auch Radio- und Fernsehgeräte anbietet, hatte sich in dem Verfahren gegen die Gebührenforderung des Südwestrundfunks (SWR) gewehrt. Der VGH bestätigte die Einschätzung des Senders, dass Aldi bei solchen Verkaufsaktionen mit einem Radio- und Fernsehfachgeschäft gleichzusetzen ist.
Die Gebührenpflicht sei nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag allein an die technisch bestehende Möglichkeit zur Inbetriebnahme von Geräten geknüpft, erklärten die Mannheimer Richter zur Begründung. Aldi hatte argumentiert, Elektrohändler hätten Rundfunk- und Fernsehgeräte regelmäßig in ihrem Sortiment. Außerdem könnten die Geräte dort ausprobiert werden. In den Aldi-Filialen hingegen sei es nicht möglich, die Waren auszupacken und zu benutzen. Bei herkömmlichen Elektrohändlern werden Rundfunkgebühren für ein Gerät pro Filiale fällig.

Laut VGH gilt die Gebührenpflicht auch dann, wenn die Geräte in den Verkaufsstellen auf Grund firmeninterner Anweisung ausschließlich originalverpackt verkauft werden und keine Testvorführungen stattfinden. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es beim gewerblichen Verkauf von Radiogeräten nicht darauf an, ob Programme tatsächlich empfangen würden oder eine entsprechende Absicht bestehe.

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hatte im Herbst 2001 entschieden, dass der Lebensmittel-Discounter keine Rundfunkgebühren zahlen muss. Gegen dieses Urteil hatte der SWR Rechtsmittel eingelegt. Das VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde (Az.: 2 S 699/02).

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Anubis
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Beitragvon Anubis » So 17 Aug, 2003 10:43

tje das ist schon so eine sache mit den rundfunkgebühren und der GEZ,
mein onkel ist inhaber eiuns radio und ferneshgeschäftes und hat mir mal erzählt für was er alles gebhühren bezahlt :
- lager
- ausstellungsraum
- werkstatt
- 2 x radios für firmenwagen
- antennenmessgerät (man sitzt ja auch den ganzen tag auf dem dach und schaut sich das ferneheprogramm an)

da kommt schon was zusammen

dann wurde er gefragt ob er denn auch geschäfts-kontoauszüge mit dem privatauto abholen würde (dann wäre der privat pkw auch geschäftlich genutzt und es würden auch hierfür gebühren fällig, obwohl das auto ja über die "privaten" GEZ gebühren, die er auch bezahlt ja eigentlich schon mit "drin" ist).

ich denke die müssen es ganz schön notig haben.

Von der GEZ Homepage:

Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2004 keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.


gruss
Anubis