Buchungswettbewerbe in Reisebüros sind unzulässig
Verfasst: Di 24 Feb, 2004 17:28
Buchungswettbewerbe in Reisebüros sind unzulässig
Luxusreisen, Geld- oder andere Sachprämien winkten den Reisebüromitarbeitern, die Rekordabschlüsse für bestimmte Reiseveranstalter erzielten. Die Wettbewerbszentrale versteht unter objektiver Kundenberatung jedoch etwas anderes und stoppt die Buchungswettbewerbe.
Bad Homburg - Jeder Abschluss einer Reisebuchung brachte die Reisebüromitarbeitern näher an ihr Ziel, die Wünsche der Kunden konnten da schon mal auf der Strecke bleiben. Regelmäßig seien den Angestellten von diversen Reiseveranstaltern Sach- und Geldprämien versprochen worden, wenn sie während eines bestimmten Aktionszeitraums möglichst viele Reisen aus dem eigenen Angebot vermittelten, erklärte die Wettbewerbszentrale am Dienstag in Bad Homburg. Mit Erfolg mahnte die Wettbewerbszentrale die Reiseveranstalter ab, die solche Buchungswettbewerbe propagiert hatten.
Die Wettbewerbszentrale habe dies als wettbewerbsrechtlich unzulässig gerügt, da der Kunde von dieser Einflussnahme nichts erfahre. "Der Verbraucher vertraut nach wie vor auf eine objektive Beratung im Reisebüro", sagte Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. Dieses Vertrauen dürften Anbieter nicht dadurch ausnutzen, dass man sich den Reisebüromitarbeiter über einen Buchungswettbewerb "zum eigenen Vorteil quasi kauft".
Zu den abgemahnten Unternehmen zählen den Angaben zufolge die Reiseveranstalter LAL Sprachreisen in München, Schauinsland Reisen in Duisburg, die europäische Repräsentanz des kanadischen Charter-Fluggesellschaft Air-Transat sowie eine für eine spanische Hotelgruppe agierende Werbeagentur. Alle Unternehmen hätten die Wettbewerbe zwischenzeitlich abgebrochen und sich strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet, hieß es weiter.
(spiegel online)
Luxusreisen, Geld- oder andere Sachprämien winkten den Reisebüromitarbeitern, die Rekordabschlüsse für bestimmte Reiseveranstalter erzielten. Die Wettbewerbszentrale versteht unter objektiver Kundenberatung jedoch etwas anderes und stoppt die Buchungswettbewerbe.
Bad Homburg - Jeder Abschluss einer Reisebuchung brachte die Reisebüromitarbeitern näher an ihr Ziel, die Wünsche der Kunden konnten da schon mal auf der Strecke bleiben. Regelmäßig seien den Angestellten von diversen Reiseveranstaltern Sach- und Geldprämien versprochen worden, wenn sie während eines bestimmten Aktionszeitraums möglichst viele Reisen aus dem eigenen Angebot vermittelten, erklärte die Wettbewerbszentrale am Dienstag in Bad Homburg. Mit Erfolg mahnte die Wettbewerbszentrale die Reiseveranstalter ab, die solche Buchungswettbewerbe propagiert hatten.
Die Wettbewerbszentrale habe dies als wettbewerbsrechtlich unzulässig gerügt, da der Kunde von dieser Einflussnahme nichts erfahre. "Der Verbraucher vertraut nach wie vor auf eine objektive Beratung im Reisebüro", sagte Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. Dieses Vertrauen dürften Anbieter nicht dadurch ausnutzen, dass man sich den Reisebüromitarbeiter über einen Buchungswettbewerb "zum eigenen Vorteil quasi kauft".
Zu den abgemahnten Unternehmen zählen den Angaben zufolge die Reiseveranstalter LAL Sprachreisen in München, Schauinsland Reisen in Duisburg, die europäische Repräsentanz des kanadischen Charter-Fluggesellschaft Air-Transat sowie eine für eine spanische Hotelgruppe agierende Werbeagentur. Alle Unternehmen hätten die Wettbewerbe zwischenzeitlich abgebrochen und sich strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet, hieß es weiter.
(spiegel online)