reiserecht
Verfasst: Mo 08 Mär, 2004 12:16
Berliner Morgenpost vom 6. März
waren die nicht alt genug um "nein" zu sagen???
Reise-Recht
Drohung: In Ägypten wurde eine Urlauber-Gruppe vom Reiseleiter aufgefordert, ein zusätzliches Ausflugspaket zu buchen. Als die sich weigerte, drohte er ihnen mit der Polizei. Außerdem, so der Reiseleiter, müssten die Urlauber das Extra-Ausflugspaket "sowieso bezahlen". Die Gäste gaben ihm das Geld widerwillig. Zurück in der Heimat gingen sie gegen den Veranstalter vor: wegen der Flugprobleme (der Hinflug war acht Stunden verspätet) und wegen des Reiseleiters. Die Richter des AG Hamburg (Az.: 9 C 54/02): Der Veranstalter musste für die Flugverzögerungen 25 Prozent eines Tages-Reisepreises an seine Gäste zurückzahlen. Denn nach "anerkannter Rechtssprechung" sind im internationalen Flugverkehr nur Verzögerungen von "bis zu vier Stunden als Unannehmlichkeiten hinzunehmen". Was darüber hinausgeht, berechtigt pro weitere Stunde zu einer Reisepreisminderung von fünf Prozent. Das Verhalten des Reiseleiters werteten die Richter als "aufgedrängte Bereicherung, die nicht dem freien Willen des Reisenden entsprach". Weil der Veranstalter das Verhalten seines Reiseleiters nicht verhindert habe, sei dies als "Organisationsverschulden" zu werten - ein Reisemangel, der die Urlauber berechtige, Schadenersatz zu fordern.
waren die nicht alt genug um "nein" zu sagen???