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Passagierin mit Gips durfte nicht mitfliegen

Verfasst: So 12 Okt, 2003 13:31
von Uli
aus www.spielgel.de ( http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1 ... 29,00.html )

Der Ägypten-Urlauberin verweigerte die Fluggesellschaft den Heimflug. Dabei saß sie mit gebrochenem Sprunggelenk am Flughafen und wollte nur noch nach Hause. Ein Amtsgericht gab dem Unternehmen Recht.

Bad Homburg/Frankfurt am Main - Die Fluggesellschaft verweigerte der Passagierin in Gips wegen erhöhter Thrombosegefahr den Rücktransport nach Deutschland. Die Frau hatte sich in ihrem Ägypten-Urlaub das obere Sprunggelenk am linken Bein gebrochen. Während des fünfstündigen Fluges wäre die Frau aus Sicht der Airline nicht in der Lage gewesen, sich zu bewegen.
Die Fluggesellschaft handelte rechtmäßig, befand das Amtsgericht Bad Homburg in einem Urteil, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in ihrer Fachzeitschrift "Reiserecht aktuell" hinweist. Es "bestand (...) ein ernsthaftes Risiko einer Thrombose-Erkrankung während des Fluges", befanden die Richter.

Amtsgericht Bad Homburg, Aktenzeichen: 2 C 331/02 [19]


Da ist man sowieso schon ziemlich genervt wegen dem vermasselten Urlaub und dann darf man noch nicht mal nach Hause :(

Verfasst: Fr 24 Okt, 2003 13:09
von Osiris
was es nicht alles gibt :(

mit sowas hätte ich auch nicht gerechnet, denn es gibt doch
Thrombose-Spritzen und ich denke mal bei anderen verletzungen
liegt man im krankenhaus wesentlich länger als 5 stunden.

mfg
osiris