"Den Hut auf haben" ist vielleicht eine zweideutige Äußerung in diesem Zusammenhang.
Rechtlich ist es klar:
- Für Forschungsprojekte benötigt man eine Genehmigung des MSA.
- Für die Ausfuhr von Antiquitäten benötigt man eine Genehmigung des MSA.
- Für die Entnahme von Proben in Gräbern/Tempeln brauch man eine Genehmigung des MSA.
- Alle Antiken gehören rechtlich gesehen dem Staat.
Das ist alles unstrittig und Genehmigungen waren unstrittig nicht vorhanden. Konsequenz: Diebstahl, Sachbeschädigung = Verurteilung.
Für alles Weitere wird es etwas komplizierter.
1) Gab es eine Genehmigung, die Entlastungskammern zu betreten? Das kann ich nicht beurteilen. Es spielt aber auch letztlich keine Rolle für den Hauptpunkt. Denn jedes Kind weiß: eine Besuchsgenehmigung oder ein ganz normales Eintrittsticket erlaubt es nicht, mit Werkzeug an den Wänden herumzumeißeln oder einfach Sachen mitzunehmen.
2) Wo haben die beiden Herren ihr Werkzeug eingesetzt? Es ist nicht ganz klar. Einwandfrei nachzuweisen ist über Videodokumentation, dass es u.a. an den roten Schriftzeichen in einer der Entlastungskammern war. Darüber hinaus an anderen Stellen, wie in den eigens produzierten Videos ausgesagt wird. Das reicht schon für die Straftatbestände.
Ist jetzt an der Cheops-Kartusche herausgemeißelt worden? Das ist unklar. Mir sind keine Belege dafür bekannt, die ägyptischen Offiziellen behaupten es aber. Egypt's Heritage Taskforce spricht davon, dass an den roten Schriftzeichen herumgewerkelt wurde und diese beschädigt wurden. Die Initiative spricht nicht von der Kartusche. Letztlich spielt es aber keine Rolle, denn in jedem Fall sind antike Wandbeschriftungen beschädigt und Teile davon entwendet worden. Im Weltkulturerbe. Das sollte für eine Verurteilung locker reichen.
3) Was haben genau die Reiseagentur, die Ghafire und Inspektoren damit zu tun? Das ist schwierig zu beurteilen, ich kenne die Fakten nicht. Wenn ein Ghafir/Inspektor in der Pyramide dabei ist, wenn dort gemeißelt wird, dann muss er das sofort stoppen und die Herren zur Polizei bringen. Denn er weiß, dass es keine Genehmigung gibt. Tut er das nicht, ist eine Verurteilung folgerichtig. Es ist bekannt, dass das Verschwinden von Antiquitäten für die Inspektoren und Ghafire hart bestraft wird - damit diese wachsam sind und ihren Pflichten nachkommen.
War keine offizielle Person mit in den Entlastungskammern, dann ist die frage, inwieweit jemand hätte mitgehen müssen. Aufsicht und so. Da kenne ich die Regeln nicht.
Für das Reiseunternehmen gilt Ähnliches: War jemand mit vor Ort und hat die Straftat beobachtet, dann ist er wohl als Komplize zu werten - sonst hätte die Polizei gerufen werden müssen. War niemand vor Ort, dann ist die Frage, ob das vorgeschrieben gewesen wäre oder ob es allgemeine Haftungsregeln für Reiseunternehmen für ihre "Reisegruppen" gibt. Gerade im Hinblick auf diese Person halte ich das Urteil für schwierig. Aber es hängt wohl vom Einzelfall ab.
Zu den Äußerungen der beiden Herren sage ich im Einzelnen gar nichts. Ich kann den Stuss nicht mehr hören. Da werden Schutzbehauptungen geäußert, dass es kracht. In der Presse ist dann mal von "Farbanhaftungen und Patina" die Rede, die dort abgelöst worden wären. Die Videos zeigen anderes. Ende der Diskussion. Und mit Verlaub, Herr G. kann nicht so naiv sein zu glauben, er könne in der Cheops-Pyramide mit einer Besuchserlaubnis einfach sein Werkzeug auspacken und herummeißeln und die Proben nachher mitnehmen.
Es ist auch keine unüberlegte Affekthandlung, denn seit Jahren werden dort Proben "gesammelt". Auch das ist auf Video und Fotos dokumentiert - da schützt die Verantwortlichen aber die deutsche Verjährungsfrist.
Was die deutsche Presse zu diesem Fall schreibt, empfinde ich als beschämend. Bagatellisieren, einseitige Darstellung der Sicht der beiden Betroffenen, als übertriebene Justizposse hinstellen. Der Fall ist ganz klar: Straftat, Vorsatz, Strafe, Punkt aus Ende.
Mit 5 Jahren sind sie zwar schlechter weggekommen als Mubarak, aber besser als Menschen, die für eine friedliche Demo 10 Jahre bekommen oder für ihre journalistische Arbeit ebenfalls viele Jahre. Die ägyptische Justiz hat also im gemäßigten Normalbereich entschieden - für ihre (zugegebenermaßen kritikfähigen) Maßstäbe.