ich bin über diesen artikel "gestolpert"
Deutschland hält ägyptische Raubkunst länger fest als nötig
http://www.derwesten.de/kultur/deutschl ... 93147.html
mal ganz abgesehen von dem vorliegenden fall hat mich das hier etwas "erschüttert" da ich das in der weise gar nicht kannte.
Für die Rückgabe gibt es Bedingungen
Das Gesetz knüpft die Rückgabe an genaue Bedingungen. Die erste: Will ein Land Altertümer zurückbekommen, müssen diese schon vor dem Raub in einem elektronischen Verzeichnis beweglichen nationalen Kulturgutes gelistet sein. Nötig sind bis zu 16 Merkmale je Objekt. Die zweite: Deutschland muss die Liste offiziell zur Kenntnis erhalten haben.
In einem Report an den Bundestag hat der inzwischen ausgeschiedene Kultusstaatsminister Bernd Neumann 2013 das Gesetz massiv kritisiert. Nur Mexico und Ecuador, sagt er, verfügen über eine solche Liste. Burkina Faso hat ein Papier – aber mit 113 Eintragungen fester Gebäude, die niemand stehlen kann. Die Türkei meint, die deutsche Regel sei „nicht praktikabel“. Das Gesetz habe zwischen 2008 und 2013 „in keinem einzigen Fall“ gewirkt, klagt Neumann – obwohl zentralamerikanische Länder sowie Ägypten, Iran, Irak, die Türkei, Russland und China Rückgabeforderungen gestellt hätten. Alle seien gescheitert.
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http://www.derwesten.de/kultur/deutschl ... x523608606
müssen diese schon vor dem Raub in einem elektronischen Verzeichnis beweglichen nationalen Kulturgutes gelistet sein.
so da stellt sich mir ja schon mal die frage ... alle dinge die bei einer raubgrabung gefunden wurden sind ja logischerweise noch nicht erfasst egal wo ... das sagt ja schon das wort raubgrabung.
bei dingen aus museen ist das vielleicht anders (ich denke da gerade an die dinge die aus dem national museeum gestohlen wurden. wobei dann aber dieser satz wieder ausschlaggebend sein wird.
Die zweite: Deutschland muss die Liste offiziell zur Kenntnis erhalten haben.
Deutschland hält ägyptische Raubkunst länger fest als nötig ..... Nur Mexico und Ecuador, sagt er, verfügen über eine solche Liste
also ein "museumskatalog" oder andere aufzeichnungen zu artefakten reichen dann auch nicht aus.
ich frage mich gerade wer da an der gesetzgebung wohl beteiligt war ... wenn mir als laie schon der versandt sagt ... das geht so nicht.

was haltet ihr davon ???
ma salama
... isis ....