Beitragvon Mike » Fr 06 Aug, 2004 14:52
Wir haben vor Ort direkt zu Beginn unseres Urlaubs im Juni reklamiert. Darauf sagte die Reiseleiterin von ITS, sie würde die "Mitteilung Leistungsänderung" erst zum Ende des Urlaubs ausstellen, um alle Mängel erfassen zu können. Ich hatte diesbezüglich Bedenken, weil es dann zuhause bei der Reklamation zu Schwierigkeiten kommen könnte wegen dem Ausstellungsdatum. Die Dame sagte mir, dass das nicht so wäre.
Bei der Ausstellung der Mitteilung am Urlaubsende habe ich dann (Gott sei dank) darauf bestanden, dass hierin auch das Datum der ersten Beschwerde stand.
Mein Schreiben an ITS wegen Teilerstattung des Reisepreises wurde von ITS prompt abgelehnt, weil ich angeblich vor Ort zu spät reklamiert habe. Die haben sich mein Schreiben anscheinend gar nicht durchgelesen und auch bei der "Mitteilung Leistungsänderung" nur auf das Ausstellungsdatum geachtet und dann ein Standart-Ablehnungsschreiben rausgeschickt. Auf meine telefonische Nachfrage sagte die Sachbearbeiterin, ich solle hiergegen Einspruch einlegen mit der Begründung, dass das späte Ausstellen der Mitteilung gängige Praxis vor Ort wäre. Ich wies darauf hin, dass dieses bereits in meinem Anschreiben stände doch das interessierte die Dame überhaupt nicht.
Ich habe die Sache dann meinem Rechtsanwalt übergeben. Dieser hat unsere Forderungen wiederholt und eine Frist bis zum 12.08.04 gesetzt. Sollte das Geld bis dahin nicht eingegangen sein, werden wir wohl Klage einrteichen. Und ich gehe davon aus, dass es ITS hierauf ankommen lassen wird.
Gruß
Mike