Unruhen in Ägypten: Kein Ausgleich für annullierten Rückflug

Hier Fragen und Infos die das Reisen nach bzw. in Ägypten betreffen (keine Nennung von Veranstaltern / Anbietern)

Moderatoren: Uli, Isis

Benutzeravatar
amunrakarnak
Weltenbummler
Beiträge: 679
Registriert: So 23 Jan, 2005 16:16
Wohnort: Berlin

Unruhen in Ägypten: Kein Ausgleich für annullierten Rückflug

Beitragvon amunrakarnak » Fr 04 Dez, 2015 08:37

"Unruhen in Ägypten: Kein Ausgleich für annullierten Rückflug" (04.12.2015)

"... Bei schweren politischen Unruhen in einem Urlaubsland kann eine Airline einen Rückflug nach Deutschland streichen und muss dann keine Entschädigung zahlen.

Zu einem Ausgleich wäre die Fluggesellschaft nach EU-Recht bei einer Annullierung eigentlich verpflichtet. Doch dies gilt nicht, wenn ein außergewöhnlicher Umstand ursächlich ist. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 24 04/14 ( 38 )), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Rückflug aus Scharm el Scheich am 29. August 2013, als in Ägypten die politischen Unruhen eskalierten. Die Airline annullierte den Flug, der Kläger wurde gut sechs Stunden früher mit einem anderen Flug befördert.

Nach Ansicht des Gerichts lag hier zweifelsfrei eine Annullierung vor - doch auch ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht entbindet. ..."

Gruß, Lutz.