Ausnahmezustand in Ägypten erneut verlängert
Sondervollmachten für Sicherheitskräfte gelten für drei weitere Monate
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Ausnahmezustand in Ägypten erneut verlängert
Sondervollmachten für Sicherheitskräfte gelten für drei weitere Monate
Drohnenverbot in Ägypten: Auswärtiges Amt warnt vor Mitnahme von Drohnen
Ägypten: Auswärtiges Amt hebt Reisewarnung für Taba auf
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, muss mit verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen zur Identifizierung erkrankter Reisender und Auftreten von Krankheitsfällen im Land bis hin zu Quarantänemaßnahmen und Einreisesperren gerechnet werden.
Naturgemäß sind Gefahren entsprechend der Ausbreitung in einzelnen Ländern oder Gebieten, aber auch je nach Möglichkeit der Schutzmaßnahmen und des Abstands zu anderen Menschen unterschiedlich.
Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen betreffen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe im asiatischen Raum. Es ist bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden ist weiterhin zu rechnen.
Flugreisende aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien müssen bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland mit Kontrollen rechnen und eine Aussteigekarte ausfüllen. Dies dient der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wenn sich ein Mitreisender später als Träger des Covid-19 herausstellen sollte.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Aktuelles
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten weiterhin gewarnt.
Teilreisewarnung
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Teil-Reisewarnung für Ägypten: Was bedeutet das für den Urlaub?
Das Auswärtige Amt hat eine "Teil-Reisewarnung" für die Sinai-Halbinsel ausgesprochen. Es empfiehlt bei Reisen nach Ägypten besondere Vorsicht, auch in den Touristengebieten am Roten Meer. Was heißt das für die Urlauber und welche Rechte haben diese?
"landesweit besteht weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge". Reisende sollten größere Menschenansammlungen meiden, wie etwa nach dem Freitagsgebet vor Moscheen. Während der Feiertage, etwa am koptischen Weihnachtsfest am 7. Januar, sind koptische Einrichtungen zu meiden.