Warnung vor Alltours- Reisen!!! Reise Sharm el Sheikh

Hier Fragen und Infos die das Reisen nach bzw. in Ägypten betreffen (keine Nennung von Veranstaltern / Anbietern)

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Ani
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Warnung vor Alltours- Reisen!!! Reise Sharm el Sheikh

Beitragvon Ani » Do 27 Jan, 2005 11:30

Hallo alle Miteinander!!
Ich hatte ja schon ausführlich über unsere Reise nach Sharm el Sheik- Grand Sharm Resort berichtet!! Siehe Reisebericht Sinai Reise
Nun hatte ich diese Mißstände bei Alltours eingereicht.
Wir hatten eine Auflistung der Mißstände uns von einer Reiseleiterin Vor Ort von Alltours ( sie heißt Frau Daniela Aman Mahani ) bestätigen lassen... ( Ratten im Restaurant, Baustelle usw...)
Alltours lehnt alles ab. Es gäbe diese Mißstände nicht. Wir hätten alles nur erfunden...
Auf nochmaligen Anrufens meinerseits und bitte um vernünftige Klärung wurde mir von Alltours von Frau Ruth Billion erklärt, wir haben ja von der Reiseleitung keine BESTÄTIGUNG sondern nur eine ZUR KENNTNISSNAHME.
Ich daraufhin, das ist ja Wortglauberei. Sie ja das ist eben so....
Wir sind leider nicht Rechtschutzversichert!!!!

Also mein Aufruf:

NIE WIEDER MIT ALLTOURS!!!!!!!

Gruß aus Sachsen
Ani

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Beitragvon Uli » Do 27 Jan, 2005 12:41

Habt Ihr keine Fotos?
Ne Baustelle kann man doch per Foto nachweisen (sollte man im übrigen auch)
Das mit den Ratten ist schon schwierig, wenn man keine Zeugen hat :(
Da wird man nichts machen können. Selbst für einen Anwalt wäre so etwas schwierig.

Solltest Du noch Fotos finden, nochmal anschreiben, per Einschreiben. Per Telefon würd ich da gar nix machen.

Oder was meinen die anderen reklamationserfahrenen Forumsuser dazu?

Gibts eigentlich noch mehr Reiseberichte über dieses Hotel im Netz?
Wie sehen die denn so aus?

Gruß
Uli

Daniel Jackson
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Beitragvon Daniel Jackson » Do 27 Jan, 2005 18:56

[Vorsicht: Hab erst 1 Semester Staats- und Verwaltungsrecht hinter mir! Statement ist also bestenfalls eine Laienansicht, die auf etwas Grundkenntnissen beruht!]

Also:
Rein rechtlich gesehen ist eine "Zur Kenntnisnahme" überhaupt keine Bestätigung, genauso wenig eine Verneinung. Das heißt nur, dass die Reiseleitung Euer Schreiben gelesen bzw. gesehen hat. Damit kann man vor Gericht garnichts beweisen, solange die Frau nicht aussagt bzw. die Zustände nachträglich bestätigt. Es fehlt also die Bestätigung von ihrer Seite, weil eine Kenntnisnahme wie oben geschrieben wertneutral ist.

Eine Baustelle kann (und muss?) man mit Fotos belegen. Sonst wird es auf jeden Fall schwierig. Mit ausreichenden Zeugen und ggf. amtlichen Papieren (was bei einer ägypt. Baustelle aber schwierig sein dürfte) kann man evtl. was bewegen.

Bei den Ratten kann man keine Fotos erwarten, die Biester sind ja bewiesenermaßen recht flink. Ohne Zeugen wirds hier aber auch schwierig.


Fazit:
Ohne Fotos der Baustelle bzw. Zeugenaussagen oder gleichwertigen Beweisen wird vor Gericht nicht viel möglich sein. Ohne Rechtsschutzversicherung ist das Risiko meiner Einschätzung nach recht hoch, vor allem verglichen damit, was man ggf. als Reisepreisrückerstattung erhalten kann.
Vielleicht könntet Ihr euch bei einer Verbraucherzentrale informieren, die unterstützen bei manchen Fällen auch finanziell (so weit ich weiß).
Fotos bzw. Beweise ändern die Sachlage natürlich erheblich. Dabei ist natürlich auch wichtig, in wie weit man erkennen kann, dass die Baustelle wirklich in besagtem Hotel vorhanden war. Ein Foto mit Übersicht ist auf jeden Fall hilfreich, Deteilaufnahmen dürfen natürlich auch nicht fehlen.
Autor des Reiseführers "ÄGYPTEN - DAS NILTAL von Kairo bis Abu Simbel"
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Ani
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Warnung vor Alltours Reisen!! Reise nach Sharm el Sheikh

Beitragvon Ani » Do 27 Jan, 2005 20:13

Hallo!!
Vielen Dank für Eure Auskünfte.
Ich habe Fotos. Ich habe diese auch an Alltours geschickt. Negative habe ich natürlich noch!!
Auf der Seite vom Reiserecht steht:
Der Gesetzgeber schreibt vor:
" Eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung Schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme der Mängel durch Reiseleitung:
Eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung, dass sie von Ihrer Reklamation Kenntnis genommen hat (= Beschwerdeprotokoll, s.o.), reicht aus.
Eine schriftliche Bestätigung der Mängel durch die Reiseleitung wäre zwar schön, ist den Reiseleitern aber häufig durch den Reiseveranstalter untersagt. Der Reiseleiter ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Richtigkeit der von Ihnen beanstandeten Mängel zu bestätigen, selbst dann, wenn diese ganz offensichtlich sind."

Ich denke schon, dass dies heißt es muß keine " Bestätigung " sein es reicht auch eine " Kenntnissnahme" ODER???

Mal abgesehen davon finde ich das von Alltours eine absolute Frechheit!!!
Meine Eltern z.B. haben von Jahn- Reisen oder auch Kreuzer Reisen wegen Kleinigkeiten ( z.B. Bettwäsche mit Löchern, abgenutztes Möbeljahr usw allerdings bei Reisen in anderen Ländern) erhebliches Geld wiederbekommen.
Ich hätte solche Kleinigkeiten nie angezeigt, wäre mir zu blöd.. Bin halt ein typischer Ossi...
Aber bei unserem Fall ist es echt übel!!!
Naja vor Gericht gehen wir sicher nicht. Briefverkehr mit Alltours halte ich noch aufrecht.....Bringt ja eh nix!!
Aber es kotzt mich an, man spart das ganze Jahr auf den Urlaub. Hat auch noch zwei Kinder, was das Ganze Urlaubsunternehmen ja unendlich teuer macht...und dann das...das kann einen ja echt alles verderben...
Deshalb:: NIE WIEDER ALLTOURS!!!!
Gruß aus Sachsen
OSSI Ani

Daniel Jackson
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Beitragvon Daniel Jackson » Do 27 Jan, 2005 21:08

Gut, dass Du Fotos hast, das verbessert deine Chancen erheblich. Wenn das mit der Kenntnisnahme stimmt, wäre das natürlich für dich super.
Bleib auf jeden Fall am Ball, vielleicht kann dir eine Verbraucherzentrale wirklich was raten, sonst erstmal weiter versuchen.
Viel Glück!
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Beitragvon Uli » Do 27 Jan, 2005 21:53

Ich würde auch mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
Kann nicht schaden.

Gruß
Uli

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Beitragvon kleinefee » Do 27 Jan, 2005 22:24

Warum gehste denn damit nicht zum Anwaltß Auch wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast gibt es für ein Beratungsgespräch die Beratungshilfe und falls Du wirklich vor geriht ziehen willst, kann man Prozeßhilfe beantragen.

Sowas hatten wir als ich noch beim Anwlat tätig war, nämlich öfter.

Ich denke ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann nicht schaden.

LG
Natascha
Durch meine Finger rinnt die Zeit, morgen schon ist heut Vergangenheit....

Foerdetaucher

Beitragvon Foerdetaucher » Fr 28 Jan, 2005 09:44

Hallo,

ihr habt da leider einige strategische Fehler gemacht:

1.
Ihr hättet die örtliche Reiseleiterin massiv drängen müssen, euer Mängelprotokoll mit einem Satz wie "Ich bestätige, dass diese Mängel im Reisezeitraum der Gäste XYZ tatsächlich vorliegen" plus Unterschrift sowie Name und Funktion in lesbarer Schrift abzuzeichnen. Sowas geht am besten, wenn man sich mit anderen Gästen des gleichen Veranstalters zusammenrottet und zur Sprechstunde des Reiseleiters einen Rundumwall ohne Fluchtweg um ihn bildet. Haben wir mal mit 10 Leuten in der Türkei gemacht, der Reiseleiter hatte ganz schnell das große P auf der Stirn und schrieb alles, was wir ihm diktierten.

2.
Ihr hättet am besten mit Zeugen einen Film mit allen fotografierbaren Mängeln durchschießen sollen, den vor Ort zu einem Stundenservice bringen sollen. Dann die Bilder als Beweisstücke der Reiseleiterin vorlegen, dazu die Liste der Zeugen.

3.
Eine Drohung, beim Veranstalter = Arbeitgeber darauf hinzuwirken, dass die örtliche Reiseleitung gekündigt wird, kann auch Wunder bewirken.

Aber noch mal zu euren Mängeln laut Reisebericht:

Baustelle plus Lärm - ja, das ist ein anerkannter Grund für prozentuale Rückerstattung
Ratten im Restaurant - da wirds schwierig. Vermute mal, dass es in Ägypten nicht wie bei uns konkrete Vorschriften für Gebäudeeigentümer gibt, das Grundstück rattenfrei zu halten. Und dann keine stichhaltigen Beweise, dass die Viecher tatsächlich da waren - keine Chance!

AI nicht ausreichend angeboten - was steht denn konkret in der Angebotsbeschreibung von Alltours drin, was geboten wird? Wenn da ganz konkret gelistet wäre, wo es von wann bis wann was gibt und wenn ihr das Nichtangebot als Bestätigung von Reiseleitung oder Hotelmanagement unterzeichnet hätte, könntet ihr Rückerstattung der Differenz zum HP-Preis
fordern.

Weg zum Strand durch Baustellen - gehört der Strand zum gebuchten Hotel? Falls nicht - keine Chance!

Laute betrunkene Russen - dafür gibts gaaanz eventuell irgend eine verklausulierte Formulierung in den Katalogen (so in dem Stil "internationales Publikum", was Lärm und Remmidemmi bis in die Nacht bedeutet), ansonsten haftet kein Veranstalter für das Verhalten anderer Gäste - also noch mal keine Chance.

Manchmal nicht funktionierende Duschen am Strand - chancenlos, denn es gebt massenhaft Hotelstrände ohne Duschen, man braucht sie auch nicht wirklich.

Denke mal, ihr könnt euch nur, wenn bestens beweisbar, zurückziehen auf die Baustelle und den davon ausgehenden Lärm, für sowas gibts Tabellenwerte.

Und zum Rest: Wie lange plädiere ich hier schon gegen die AI-Bucherei (die sich oft angesichts des Mehrpreises zu HP nicht lohnt)? Und für mehr Infos, wo Gäste bestimmter Herkunftsländer, deren Verhalten sattsam bekannt ist, rudelweise auftreten? Und gegen die "Geiz ist geil"-Mentalität, denn etwas teurere Veranstalter können sich gewisse Flops gar nicht erlauben?

In diesem Sinne

Gruß

Jo