Kerosinzuschläge können zurückgefordert werden

Hier Fragen und Infos die das Reisen nach bzw. in Ägypten betreffen (keine Nennung von Veranstaltern / Anbietern)

Moderatoren: Uli, Isis

Benutzeravatar
Isis
Administration
Beiträge: 16508
Registriert: Sa 07 Sep, 2002 00:33
Wohnort: BW
Kontaktdaten:

Kerosinzuschläge können zurückgefordert werden

Beitragvon Isis » Mo 23 Feb, 2004 14:33

Verbraucherzentralen helfen mit Verbraucherinformation und Musterbrief.

Verbraucher, die im Jahre 2000 nachträglich für ihre Pauschalreise einen Kerosinzuschlag zahlen mussten, sollten diesen vom Reiseveranstalter zurück verlangen. Die meisten Reiseveranstalter haben bereits angekündigt, die zu Unrecht verlangten Beträge zu erstatten. Dabei ist allerdings Eile geboten: Die Verjährung dieser Ansprüche droht zum 31.12.2004.

Im Jahre 2000 hatten zahlreiche Reiseveranstalter einen nachträglichen Zuschlag mit der Begründung verlangt, dass die Treibstoffkosten gestiegen seien. Sie verwiesen dabei auf eine entsprechende Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verbraucher, die ihren Urlaub antreten wollten, waren gezwungen, diese Reisepreiserhöhung zu bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen für unzulässig erklärt und Klarheit geschaffen, so zum Beispiel mit seinen Urteilen aus dem Jahr 2002 gegen die von alltours flugreisen GmbH und Bucher Reisen GmbH verwendeten Preiserhöhungsklauseln. Andere Reiseveranstalter wie airtours, TUI, LTU, ITS und NUR hatten ähnliche oder gleichlautende Klauseln benutzt und wurden von den Gerichten ebenfalls in ihre Schranken verwiesen. Sämtliche Urteile sind jetzt rechtskräftig.

Die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. ruft daher alle Betroffenen auf, ihr Geld zurück zu verlangen. Wie das geht, erfahren Verbraucher in einer von den Verbraucherzentralen herausgegebenen Verbraucherinformation. Neben einem Musterbrief enthält sie auch eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema.


Musterbrief Kerosinzuschlag.pdf

http://www.vzth.de/files/stories/247/Musterbrief%20Kerosinzuschlag.pdf

(Quelle Verbraucherzentrale)

Benutzeravatar
Osiris
Administration
Beiträge: 8320
Registriert: Do 05 Sep, 2002 10:01
Wohnort: Baden Württemberg
Kontaktdaten:

Beitragvon Osiris » Mo 23 Feb, 2004 15:39

mussten wir sowas ned auch mal nachträglich zahlen ?

dann such mal die unterlagen raus ... falls die noch irgendwo
rumliegen sollten :D

mfg
osiris

Benutzeravatar
Gitte
Studienreisender
Beiträge: 468
Registriert: So 31 Aug, 2003 04:43
Wohnort: Stockstadt/Rhein
Kontaktdaten:

Wir haben einen Scheck bekommen für den Treibstoffzuschlag

Beitragvon Gitte » Sa 03 Apr, 2004 19:52

Hallound jipie,
danke für den guten Tip.
Wir haben heute von unserer gebuchten Reise bei TUI juni 2000,
einen Scheck über die zuviel gezahlten Zuschläge bekommen.
WICHTIG WICHTIG
Sollte jeder mal nach sehen, ist verschenkte Kohle, oder ?.

Grüße Gitte :lol: :lol:

Dirk

Beitragvon Dirk » Sa 03 Apr, 2004 20:39

Hallo!!

Danke für den Tip!!
Hatten das zwar 200 schonmal reklamiert wurde aber abgewiesen.
Gerade direkt neu getippt und schonmal vorab per Fax an Neckermann, Montag gehts dann per Einschreiben raus.
Mal schauen was Sie sagen sind immerhin 67 Euro, dann war der Malediven Urlaub doch net so teuer :P

Gruß Dirk

Benutzeravatar
Gitte
Studienreisender
Beiträge: 468
Registriert: So 31 Aug, 2003 04:43
Wohnort: Stockstadt/Rhein
Kontaktdaten:

Beitragvon Gitte » So 04 Apr, 2004 18:23

Hi,
egal wie viel es ist, oder ?
Kleinvieh macht auch Mist, gell ?
Bei uns ist es auch noch so, das wir wieder TUI gebucht haben ( war das günstigste von 4-5 Angeboten),
und durch diesen reibungslosen Ablauf, sieht man das TUI doch eine gute Gesellschaft ist.
Am 15.07.04 geht es los ins Royal Azur, freu.
Grüße Gitte :lol: :lol: