Späte Abflüge und Gepäcktipps
Verfasst: Sa 21 Okt, 2006 09:31
Hallo,
in unserer Zeitung sind heute zwei interessante Kurzmeldungen (Quelle dpa):
Auszug 1
"Bei der Identifikation des eigenen Gepäcks muss der Inhalt möglichst präzise beschrieben werden, erklärt Lüdtke. „Am besten werden der Name und die Adresse innen aufgeklebt.“ Von Namensschildern außen am Gepäck, die auch noch die Heimatadresse wiedergeben, rät der Reisefachmann dagegen ab: Organisierte Banden hätten sich schon darauf spezialisiert, solche Adressen ausfindig zu machen. „Die wissen dann natürlich gleich, wo niemand zu Hause ist.“ "
Vor allem den Tipp mit der Vermeidung seiner Heimatanschrift außen auf dem Anhänger finde ich bemerkenswert gut.
Meldung 2
"Beginnt die Reise in den Urlaub mit einem Abflug kurz vor Mitternacht, so ist das nicht automatisch ein Reisemangel. Insbesondere bei einem Billiganbieter können sich die Kunden nicht darüber beschweren. Der späte Abflugtermin ist als bloße Unannehmlichkeit zu werten, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 56 C 13943/05). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“. "
Das betrifft ja wohl recht häufig Ägyptenurlauber, die mit Air Cairo etc. fliegen.
Gruß Jo
in unserer Zeitung sind heute zwei interessante Kurzmeldungen (Quelle dpa):
Auszug 1
"Bei der Identifikation des eigenen Gepäcks muss der Inhalt möglichst präzise beschrieben werden, erklärt Lüdtke. „Am besten werden der Name und die Adresse innen aufgeklebt.“ Von Namensschildern außen am Gepäck, die auch noch die Heimatadresse wiedergeben, rät der Reisefachmann dagegen ab: Organisierte Banden hätten sich schon darauf spezialisiert, solche Adressen ausfindig zu machen. „Die wissen dann natürlich gleich, wo niemand zu Hause ist.“ "
Vor allem den Tipp mit der Vermeidung seiner Heimatanschrift außen auf dem Anhänger finde ich bemerkenswert gut.
Meldung 2
"Beginnt die Reise in den Urlaub mit einem Abflug kurz vor Mitternacht, so ist das nicht automatisch ein Reisemangel. Insbesondere bei einem Billiganbieter können sich die Kunden nicht darüber beschweren. Der späte Abflugtermin ist als bloße Unannehmlichkeit zu werten, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 56 C 13943/05). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“. "
Das betrifft ja wohl recht häufig Ägyptenurlauber, die mit Air Cairo etc. fliegen.
Gruß Jo