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Wie lange darf man sich in Ägypten aufhalten?

Verfasst: Di 13 Jul, 2004 14:47
von Jasmine
Sagt, mal ich hätte da mal ne frage, wie ist es, wenn jemand aus deutschland runter nach hurghada geht um dort zu arbeiten. dann kriegt er ne aufenthaltsbewilligung mit ner arbeitsbewilligung, oder?!? was ist aber wenn man die stelle gekündigt kriegt? gilt dann wieder nur noch das recht sich ein monat lang in ägypten aufzuhalten? versteht ihr wie ich meine?

hatte nähmlich einen bekannten unten, den wir eigentlich in etwas mehr als 2 wochen wieder besuchen wollten. wäre inzwischen auch das dritte mal gewesen. haben ihn dort letztes jahr im sommer kennengelernt. und es hat sich eine tolle freundschaft daraus entwickelt. naja, das komische nun, hab ihm ne sms auf sein egypt handy geschickt. dies kam nicht an, also hab ichs mal auf die deutsche nummer probiert. da meinte er dann, er sei gerade in deutschland. für mich und mein freund natürliche ein schock. sicher fliegen wir nicht nur wegen ihm runter, doch wir haben uns schon so darauf gefreut ihn wieder zu sehn und witzige wochen mit ihm zu verbringen. naja, er meinte jedenfalls in den smsen nur er wisse nicht was er jetzt mache, wie lange er in deutschland bleibe und wann oder ob er überhaupt wieder nach hurghada geht. das ganze kam mir echt komisch vor. vorallem weil er nicht mehr sagen will. deshalb denke ich, das er wohl keine aufenthaltsbewilligung mehr hatte und das land verlassen musste und uns das so nicht sagen will. meint ihr das könnte eine möglichkeit sein? wie läuft das ganze denn ab mit dieser aufenthaltsbewilligung?

liebe grüsse

Jasmine

Verfasst: Do 22 Jul, 2004 23:34
von Samira
Hallo Jasmine,

die Ägyptische Botschaft in Frankfurt/Main und Berlin stellt für maximal 6 Monate ein Visum / Wiedereinreisevisum aus. Kostet 20 EUR und hängt nicht von einem Arbeitsplatz in Egypt ab. Will man länger in Egypt bleiben, kann man das Visum problemlos in der jeweiligen Verwaltungshauptstadt verlängern lassen. Für Süd-Sinai ist das in El Tur, in Hurghada, Luxor usw. gibt es ebenfalls entsprechende "Amtsstuben".

LG Samira