Sicherheitshinweise des AA für Ägypten
Verfasst: Mi 08 Jun, 2005 14:04
Ich habe mir gedacht, es macht Sinn, mal ein permanentes Thema für die Sicherheitsinfos des Auswärtigen Amtes aufzumachen. Ich werde hier immer die aktuellsten Hinweise einstellen, die sich beim AA finden:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/l ... &land_id=2
Achtung: Für die Aktualität der Hinweise wird keine Verantwortung übernommen!
Rechtsverbindlich sind nur die Angaben direkt beim AA, da wir hier nicht garantieren können, dass die Daten immer dem allerneusten Stand entsprechen.
-------------------------
Weltweiter Hinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Es folgt der länderspezifische Hinweis:
Sicherheitshinweise
Stand: 23.07.2005 Unverändert gültig seit: 23.07.2005
Aktueller Hinweis:
Am frühen Morgen des 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge verübt. Dabei wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt.
Reisenden wird beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten.
Am 07. April und am 30. April hatten sich bereits Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle) ereignet.
Nach den Anschlägen vom 07. Oktober 2004 gegen Hotels und Touristenziele auf der Sinai-Halbinsel haben die ägyptischen Behörden ihre Sicherheitsmaßnahmen nochmals erhöht. Die Entwicklung im gesamten Lande und auf der Sinai-Halbinsel muss sorgfältig verfolgt werden. Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten. Bei Reisen auf der Sinai-Halbinsel, und hier v.a. im nordöstlichen Teil, wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich seit terroristischen Anschlägen im Jahr 1997 mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu ihren Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und –zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
An den Flughäfen in Kairo, Alexandria, Hurghada, Sharm el Sheikh, Luxor, Assuan und Marsa Alam werden erhöhte Sicherheitsmassnahmen ergriffen. Passagiere und Gepäck werden dort verstärkt kontrolliert. Hierdurch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/l ... &land_id=2
Achtung: Für die Aktualität der Hinweise wird keine Verantwortung übernommen!
Rechtsverbindlich sind nur die Angaben direkt beim AA, da wir hier nicht garantieren können, dass die Daten immer dem allerneusten Stand entsprechen.
-------------------------
Weltweiter Hinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und - wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Es folgt der länderspezifische Hinweis:
Sicherheitshinweise
Stand: 23.07.2005 Unverändert gültig seit: 23.07.2005
Aktueller Hinweis:
Am frühen Morgen des 23. Juli 2005 wurden im Badeort Sharm El-Sheikh mehrere Sprengstoffanschläge verübt. Dabei wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt.
Reisenden wird beim Besuch touristischer Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten.
Am 07. April und am 30. April hatten sich bereits Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle) ereignet.
Nach den Anschlägen vom 07. Oktober 2004 gegen Hotels und Touristenziele auf der Sinai-Halbinsel haben die ägyptischen Behörden ihre Sicherheitsmaßnahmen nochmals erhöht. Die Entwicklung im gesamten Lande und auf der Sinai-Halbinsel muss sorgfältig verfolgt werden. Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Daher wird generell zu besonderer Aufmerksamkeit geraten. Reisenden wird insbesondere empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten. Bei Reisen auf der Sinai-Halbinsel, und hier v.a. im nordöstlichen Teil, wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich seit terroristischen Anschlägen im Jahr 1997 mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu ihren Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und –zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
An den Flughäfen in Kairo, Alexandria, Hurghada, Sharm el Sheikh, Luxor, Assuan und Marsa Alam werden erhöhte Sicherheitsmassnahmen ergriffen. Passagiere und Gepäck werden dort verstärkt kontrolliert. Hierdurch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de.