Visabestimmungen
Verfasst: Di 16 Aug, 2005 07:53
Vielleicht mal recht interessant was die ägyptische Botschaft in Wien zu dem Thema auf ihrer Homepage schreibt:
Ab dem 1. März 2002 traten neue Regelungen für die Einreise mancher Staatsangehöriger bei Pauschalreisen oder touristischen Individualreisen nach Ägypten in Kraft. Demzufolge ist die Einreise mit Personalausweisen gestattet. Diese Regelung erstreckt sich auf die Staatsangehörigen Deutschlands, Italiens, Frankreichs, Belgiens und Portugals. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Geschäftsreisen.
Reisende mit dem Personalausweis haben ein Foto mit sich zu führen, damit ihnen das Einreisevisum durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden auf dem Flugplatz oder im Seehafen auf einer separaten Karte erteilt werden kann. Diese Neuregelung hebt die Visapflicht nicht auf. Reisende können auch weiterhin bei Vorlage des Reisepasses ihre Visa bei einer ägyptischen konsularischen Mission erhalten.
Touristen müssen für die Einreise nach Ägypten im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis ...). Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Pass eines der mitreisenden Elternteile eingetragen sein. Generell wird eine Restgültigkeit der Reisedokumente von zwei Monaten verlangt. Für die meisten Touristen und Besucher ist es möglich, an den Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum zu erhalten. Spezifische Details und Regelungen, welche für Ihre Nationalität relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen ägyptischen Konsulat erfahren.
Erteilung eines Visums erfolgt unter folgend angeführten Voraussetzungen:
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein im voraus ausgestelltes Visum:
Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesh, Bosnien-Herzegowina, Tschetschenien, China, Georgien, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kasakhstan, Kirgistan, Macau, Mazedonien, Malaysia, Myanmar (Burma), Moldavien, Pakistan, Philippinen, Sri-Lanka, Tadschikistan, Thailand, Turkmenistan, Usbekistan, und alle afrikanischen Länder.
Wer im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung fuer Ägypten ist, braucht kein Einreisevisum, wenn er während der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung, oder innerhalb von 6 Monaten -welche Zeitspanne kürzer ist- das Land verlässt und wieder in das Land zurückkehrt.
Die Erteilung eines Visums an Staatsbürger einzelner Staaten benötigt eine Sondergenehmigung von den ägyptischen Behörden, dadurch wird die Bearbeitungszeit für die Erstellung solcher Visa mindestens 3 bis 6 Wochen dauern. Wenn Sie Staatsbürger einer dieser Staaten, die das Visum nicht vor Ort bekommen können sind, wenden Sie sich bitte an das ägyptische Konsulat.
A- Arabische Länder
-Staatsbürger folgende Staaten sind von einer Visumspflicht für Ägypten befreit:
Saudi Arabien, Bahrain, Kuwait, Die Arabische Emirate, Jordanien, Jemen, Djibuti, Syrien, Oman, Katar und Libyen.
-Staatsbürger folgender Staaten, können das Visum nicht vor Ort (d.h. bei der Ankunft in Ägypten) bekommen, daher werden sie gebeten, das Visum vor dem Antritt einer Reise auf dem Ägyptischen Konsulat zu beantragen:
Palästina, Irak, Libanon, Marokko, Tunesien, Algerien, Somalia, Sudan Mauretanien.
B- Europäische Staaten:
-Die Staatsbürger von Malta sind von einer Visapflicht für Ägypten befreit.
-Staatsbürger aller EU-Staaten können das Visum gleich vor Ort in Ägypten oder vom Ägyptischen Konsulat bekommen.
C- Asiatische Staaten:
-Staatsbürger folgende Staaten bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat:
Nord Korea, Süd Korea, Taiwan, Japan, Singapur, Malediven, Nepal, Brunei.
-Staatsbürger aller anderer asiatischen Staaten bekommen das Visum nicht vor Ort, und werden daher gebeten, sich das Visum vor ihre Einreise, vom ägyptischen Konsulat zu besorgen.
D- USA und Kanada:
-Amerikanische und Kanadische Staatsbürger bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat.
E- Südamerikanische Staaten:
-Staatsbürger aller südamerikanischer Staaten bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat, außer südamerikanische Staatsbürger mit palästinensicher Herkunft und Staatsbürger von Belize libanesischer Herkunft.
F- Australien und Neuseeland:
-Staatsbürger Australiens und Neuseelands bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat.
G- Afrikanische Staaten:
-Staatsbürger aller afrikanischen Staaten bekommen das Visum nicht vor Ort, daher werden sie gebeten, das Visum vor ihrer Einreise auf dem ägyptischen Konsulat zu beantragen, ausgenommen die Staatsbürger von Guinea, die von der Visumspflicht befreit sind.
Bei der Beantragung von Einreisevisa (bei einem ägyptischen Konsulat) sind folgende Unterlagen beizubringen:
- ein gültiges Reisedokument (am Tag der Abreise noch mind. 2 Monate Gültigkeit)
- ein ausgefüllter Visaantrag mit einem (1) Foto
- die Visagebühren in bar
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung per Post)
Türkische Staatsangehörige mit gültigem türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in einem der EU Staaten (Minimum 6 Monate) können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei ihrer Ankunft auf einem ägyptischen Flughafen oder im Seehafen erhalten. Selbstverständlich können sie auch weiterhin das Visum beim ägyptischen Konsulat in Wien beantragen. Das Visum kann prinzipiell innerhalb von zwei bis drei Tagen ausgestellt werden.
Bürger der Staaten Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen vorherigen Einholung von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit. Das erforderliche Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die Entrichtung der Visagebühren durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden erteilt.
Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet dieser neuen Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der Reise die Visa bei der Konsularabteilung der Botschaft oder bei den ägyptischen Konsulat einzuholen.
Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung sind Staatsangehörige der folgenden Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Kasachstan, Kirgistan, Moldavien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der Reise bei einem ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.
Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina müssen vor ihrem Reisedatum ein Visum beantragen.
Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Katharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von Staaten, deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung der ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich der Liste dieser Staaten wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene ägyptische Konsulat.
Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Ägypten sind, sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn sie das Land verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren – hierbei wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.
Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal 3-tägige Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über den gleichen oder einen beliebigen anderen Hafen wieder verlassen wird.
Luftpassagieren wird eine 24-stündige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt. Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere ebenfalls für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte Wetterlage handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen technischen Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.
Befreiung von Visagebühren:
(bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution)
Ägyptische Visagebühren werden nicht eingehoben für:
-Inhaber von Diplomatenpässen.
-Beamte internationaler Organisationen und Behörden sowie Staatsdelegierte für Konferenzen.
-Beamte der Arabischen Liga.
-Ausländische Ehefrauen ägyptischer Staatsbürger
-Auslaendische Angehoerige des Klerus, bedeutende Wissenschafter, Journalisten und Angehörige offizieller Kultur-, Erziehungs- und Sportdelegationen.
-Ausländische Studenten, die an ägyptischen Instituten studieren.
-Personal ohne Diplomatenstatus bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen in Ägypten.
-Eltern, Geschwister und erwachsene Kinder von Angehörigen des Diplomatischen Corps in Ägyten.
-Staatsbuerger von Zypern, Dänemark, Finnland, Deutschland, Norwegen, Russland und den Vereinigten Staaten von Amerika sind teilweise von den ägyptischen Visagebühren befreit und bezahlen daher ermässigte Gebühren.
4-Wohnen in Ägypten:
Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für 3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar.
Der spezielle Wohnsitz wird normalerweise für Ägypter, die vor dem 26.05.1952 geboren sind, für 10 Jahre (ebenfalls erneuerbar) bewilligt – ebenfalls denen, die vor diesem Datum bereits ununterbrochen für 20 Jahre in Ägypten gelebt haben. Das Recht wird auch ihren Frauen und kleinen Kindern eingeräumt.
Ab dem 1. März 2002 traten neue Regelungen für die Einreise mancher Staatsangehöriger bei Pauschalreisen oder touristischen Individualreisen nach Ägypten in Kraft. Demzufolge ist die Einreise mit Personalausweisen gestattet. Diese Regelung erstreckt sich auf die Staatsangehörigen Deutschlands, Italiens, Frankreichs, Belgiens und Portugals. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Geschäftsreisen.
Reisende mit dem Personalausweis haben ein Foto mit sich zu führen, damit ihnen das Einreisevisum durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden auf dem Flugplatz oder im Seehafen auf einer separaten Karte erteilt werden kann. Diese Neuregelung hebt die Visapflicht nicht auf. Reisende können auch weiterhin bei Vorlage des Reisepasses ihre Visa bei einer ägyptischen konsularischen Mission erhalten.
Touristen müssen für die Einreise nach Ägypten im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis ...). Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Pass eines der mitreisenden Elternteile eingetragen sein. Generell wird eine Restgültigkeit der Reisedokumente von zwei Monaten verlangt. Für die meisten Touristen und Besucher ist es möglich, an den Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum zu erhalten. Spezifische Details und Regelungen, welche für Ihre Nationalität relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen ägyptischen Konsulat erfahren.
Erteilung eines Visums erfolgt unter folgend angeführten Voraussetzungen:
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein im voraus ausgestelltes Visum:
Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesh, Bosnien-Herzegowina, Tschetschenien, China, Georgien, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kasakhstan, Kirgistan, Macau, Mazedonien, Malaysia, Myanmar (Burma), Moldavien, Pakistan, Philippinen, Sri-Lanka, Tadschikistan, Thailand, Turkmenistan, Usbekistan, und alle afrikanischen Länder.
Wer im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung fuer Ägypten ist, braucht kein Einreisevisum, wenn er während der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung, oder innerhalb von 6 Monaten -welche Zeitspanne kürzer ist- das Land verlässt und wieder in das Land zurückkehrt.
Die Erteilung eines Visums an Staatsbürger einzelner Staaten benötigt eine Sondergenehmigung von den ägyptischen Behörden, dadurch wird die Bearbeitungszeit für die Erstellung solcher Visa mindestens 3 bis 6 Wochen dauern. Wenn Sie Staatsbürger einer dieser Staaten, die das Visum nicht vor Ort bekommen können sind, wenden Sie sich bitte an das ägyptische Konsulat.
A- Arabische Länder
-Staatsbürger folgende Staaten sind von einer Visumspflicht für Ägypten befreit:
Saudi Arabien, Bahrain, Kuwait, Die Arabische Emirate, Jordanien, Jemen, Djibuti, Syrien, Oman, Katar und Libyen.
-Staatsbürger folgender Staaten, können das Visum nicht vor Ort (d.h. bei der Ankunft in Ägypten) bekommen, daher werden sie gebeten, das Visum vor dem Antritt einer Reise auf dem Ägyptischen Konsulat zu beantragen:
Palästina, Irak, Libanon, Marokko, Tunesien, Algerien, Somalia, Sudan Mauretanien.
B- Europäische Staaten:
-Die Staatsbürger von Malta sind von einer Visapflicht für Ägypten befreit.
-Staatsbürger aller EU-Staaten können das Visum gleich vor Ort in Ägypten oder vom Ägyptischen Konsulat bekommen.
C- Asiatische Staaten:
-Staatsbürger folgende Staaten bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat:
Nord Korea, Süd Korea, Taiwan, Japan, Singapur, Malediven, Nepal, Brunei.
-Staatsbürger aller anderer asiatischen Staaten bekommen das Visum nicht vor Ort, und werden daher gebeten, sich das Visum vor ihre Einreise, vom ägyptischen Konsulat zu besorgen.
D- USA und Kanada:
-Amerikanische und Kanadische Staatsbürger bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat.
E- Südamerikanische Staaten:
-Staatsbürger aller südamerikanischer Staaten bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat, außer südamerikanische Staatsbürger mit palästinensicher Herkunft und Staatsbürger von Belize libanesischer Herkunft.
F- Australien und Neuseeland:
-Staatsbürger Australiens und Neuseelands bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat.
G- Afrikanische Staaten:
-Staatsbürger aller afrikanischen Staaten bekommen das Visum nicht vor Ort, daher werden sie gebeten, das Visum vor ihrer Einreise auf dem ägyptischen Konsulat zu beantragen, ausgenommen die Staatsbürger von Guinea, die von der Visumspflicht befreit sind.
Bei der Beantragung von Einreisevisa (bei einem ägyptischen Konsulat) sind folgende Unterlagen beizubringen:
- ein gültiges Reisedokument (am Tag der Abreise noch mind. 2 Monate Gültigkeit)
- ein ausgefüllter Visaantrag mit einem (1) Foto
- die Visagebühren in bar
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung per Post)
Türkische Staatsangehörige mit gültigem türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in einem der EU Staaten (Minimum 6 Monate) können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei ihrer Ankunft auf einem ägyptischen Flughafen oder im Seehafen erhalten. Selbstverständlich können sie auch weiterhin das Visum beim ägyptischen Konsulat in Wien beantragen. Das Visum kann prinzipiell innerhalb von zwei bis drei Tagen ausgestellt werden.
Bürger der Staaten Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen vorherigen Einholung von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit. Das erforderliche Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die Entrichtung der Visagebühren durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden erteilt.
Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet dieser neuen Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der Reise die Visa bei der Konsularabteilung der Botschaft oder bei den ägyptischen Konsulat einzuholen.
Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung sind Staatsangehörige der folgenden Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Kasachstan, Kirgistan, Moldavien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der Reise bei einem ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.
Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina müssen vor ihrem Reisedatum ein Visum beantragen.
Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Katharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von Staaten, deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung der ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich der Liste dieser Staaten wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene ägyptische Konsulat.
Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Ägypten sind, sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn sie das Land verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren – hierbei wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.
Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal 3-tägige Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über den gleichen oder einen beliebigen anderen Hafen wieder verlassen wird.
Luftpassagieren wird eine 24-stündige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt. Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere ebenfalls für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte Wetterlage handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen technischen Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.
Befreiung von Visagebühren:
(bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution)
Ägyptische Visagebühren werden nicht eingehoben für:
-Inhaber von Diplomatenpässen.
-Beamte internationaler Organisationen und Behörden sowie Staatsdelegierte für Konferenzen.
-Beamte der Arabischen Liga.
-Ausländische Ehefrauen ägyptischer Staatsbürger
-Auslaendische Angehoerige des Klerus, bedeutende Wissenschafter, Journalisten und Angehörige offizieller Kultur-, Erziehungs- und Sportdelegationen.
-Ausländische Studenten, die an ägyptischen Instituten studieren.
-Personal ohne Diplomatenstatus bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen in Ägypten.
-Eltern, Geschwister und erwachsene Kinder von Angehörigen des Diplomatischen Corps in Ägyten.
-Staatsbuerger von Zypern, Dänemark, Finnland, Deutschland, Norwegen, Russland und den Vereinigten Staaten von Amerika sind teilweise von den ägyptischen Visagebühren befreit und bezahlen daher ermässigte Gebühren.
4-Wohnen in Ägypten:
Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für 3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar.
Der spezielle Wohnsitz wird normalerweise für Ägypter, die vor dem 26.05.1952 geboren sind, für 10 Jahre (ebenfalls erneuerbar) bewilligt – ebenfalls denen, die vor diesem Datum bereits ununterbrochen für 20 Jahre in Ägypten gelebt haben. Das Recht wird auch ihren Frauen und kleinen Kindern eingeräumt.