Seite 1 von 1

Defekte Klimaanlage mindert Reisepreis

Verfasst: Mi 12 Mai, 2004 11:33
von Isis
salam

hier aktuell für alle klimaanlagen geschädigte ein neues urteil

Defekte Klimaanlage mindert Reisepreis

Die Sonne brennt, der Schweiß läuft: Was am Strand noch erträglich ist, belästigt den Urlauber im Hotelzimmer. Wenn die Klimaanlage streikt, kann er einen Teil des Reisepreises zurückverlangen.


Düsseldorf/Frankfurt am Main - Bei hochsommerlichen Temperaturen müssen Urlauber eine kaputte Klimaanlage nicht ohne zu murren ertragen.
Der Ausfall der Technik rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises um 15 Prozent, entschied das Landgericht Düsseldorf.
Das berichtete die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in ihrer Fachzeitschrift "Reiserecht".

In dem verhandelten Fall funktionierte die Klimaanlage während der gesamten Reisezeit nicht. Der Kläger beschwerte sich vor Gericht über Temperaturen "Weit über 30 Grad". Auch wenn sich nicht nachweisen lasse, dass es durchgehend so heiß war, entschied das Gericht, dass diese Temperaturen als erhebliche Beeinträchtigung zu werten seien.

Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 22 S 257/02


Quelle: spiegel.de

Verfasst: Mi 12 Mai, 2004 11:38
von Vagoetz
Hallo Isis,

vielen Dank für den Tip, das könnte uns ja vielleicht bei unserer Reklamation helfen - wir Schussel haben uns die defekte Klimaanlage nämlich nicht schriftlich vom Reiseleiter bestätigen lassen, aber vielleicht funktionierts dann auch so mit der Rückerstattung!

Danke!
Verena