Ägypten plant neues Gesetz: Ehemänner dürfen Sex mit Leiche
Verfasst: Sa 28 Apr, 2012 00:34
von Newsbot
Verfasst: Sa 28 Apr, 2012 10:03
von Meretaton

Das ist ja widerlich!
Verfasst: Sa 28 Apr, 2012 10:31
von Isis
salam
na da gehe ich mal vom schulss der meldung aus, denn das ist ja .....
(keine worte dafür)
Allerdings glauben in Ägypten einige auch an eine bewusst von Mubarak-Anhängern lancierte Falschmeldung – die Meldungen würden jeder Grundlage entbehren und seien nichts als ein Gerücht.
ma salama
... isis ....
Verfasst: Sa 28 Apr, 2012 11:47
von NICO
Selam
Ursprung des Gesetzes-Vorhabens ist laut der englischsprachigen Nachrichtenseite „Al Arabiya News“ ein religiöses Rechtsgutachten (Fatwa) des Marokkaners Zamzami Abdul Bari. Der radikale Imam hatte im vergangenen Jahr gläubigen Muslimen den Sex mit frisch verstorbenen Ehepartnern erlaubt. Begründung: Die Ehe bestehe über den Tod hinaus.
Igitt !

Wie abartig is dat denn ?
aber ich glaube eher an eine Falschmeldung
Gruss Nico
Verfasst: Mi 02 Mai, 2012 08:36
von bint_hathor
Auf die Idee muss erst mal einer kommen... Zum Sex gehören immer noch zwei, und wenn einer tot ist, ist das höchstens eine Vergewaltigung oder Selbstbefriedigung. Da hat sich bestimmt einer gedanklich vergaloppiert - hoffen wir es mal!
LG, bint_hathor
Verfasst: Mi 02 Mai, 2012 08:51
von Anck-Su-Namun
Following the article in the Daily Mail UK and Al Ahram Egypt I wanted to clarify this once and for all. So that I could respond with authority I contacted the Dar Alifta al Misrya (The Fatwa House of Egypt) and asked for their response. Their response is: "This is impermissible in Islamic Law" Should you wish to read the Fatwa yourselves please go to
http://www.dar-alifta.org/FatwaAnswer.aspx - enter the number of the fatwa 701677. Insha'allah end of story

Übersetzung: Bezüglich des Artikels in der Daily Mail und der Al-Ahram Egypt, wollte ich das ein für alle mal klarstellen. Damit ich mit Hand und Fuß antworten kann, habe ich den - Dar Alifta al Misrya- (Ägyptisches Institut für Islamische Rechtsprechung) kontaktiert und um deren Einschätzung gebeten. Deren Antwort war: "Dies ist unzulässig im Islamsichen Recht". Falls Sie die Fatwa selber elsen wollen, gehen Sie bitte zu folgendem Linkgeben Sie die Nummer der fatwa ein: 701677. Insh'allah ist das Thema damit erledigt.
wer komplett lesen möchte der klick hier(komplett auf englisch):
http://mideasti.blogspot.se/2012/04/ana ... burner&m=1