Ich hab mal so ne rechtliche Frage.
Die beschäftigt mich schon länger, ist mir aber gerade wieder eingefallen, als ich in der Fotocommunity folgendes Foto gesehen habe:
http://www.fotocommunity.de/pc/pc/cat/2 ... ay/2089655
Ein schönes Foto.
Aber wie sieht es mit den Rechten am eigenen Bild aus?
Ich gehe mal davon aus, dass der Fotograf den Mann nicht fragen konnte (allein schon wegen der Sprachbarriere), ob er sein Foto veröffentlichen darf.
Wieso also veröffentlichen so viele Fotografen ihre Fotos von irgendwelchen Menschen, mit denen sie nie gesprochen haben.
Gibt es da nicht das Recht am eigenen Bild?
Darf man sowas?
Ich hab z.B. ein unheimlich schönes Foto von einem Mönch gemacht.
Ich hatte aber nach dem Abdrücken irgendwie den Eindruck, dass dem das gar nicht recht war. Er hat aber nix gesagt, nur grimmig geguckt (vielleicht hatte er nur schlechte Laune)
Naja, jedenfalls bin ich unsicher, würde solche Fotos andererseits aber gerne veröffentlchen.
Wie seht Ihr das?
Weiß jemand was genaueres?
Freue mich auf Eure Antworten.
Gruß
Uli
Recht am eigenen Bild
Moderator: Uli
hallo uli,
hmm...das mit den "fotos veröffentlichen" ist wirklich heikel.
selbst wenn die person gefragt wurde, ob man sie fotografieren darf -
zum öffentlichen präsentieren der bilder reicht das juristisch sicher nicht.
prominete menschen können sich sogar dagegen wehren.
ich habe auch wunderschöne fotos von menschen gemacht (sie zuvor gefragt, wenn es irgendwie ging). selbst das personal im hotel (barkeeper usw.) fragte ich um erlaubnis.
allerdings sind diese fotos für den privaten gebrauch, ich würde sie nie ins netz stellen!
ich würde mir mal überlegen, wie man selber reagieren würde, wenn ein tourist, egal woher, es besonders schön fände, wie wir z.b. unsere schrebergärten anlegen und pflegen und würde kompositorisch tolle fotos mit nahaufnahmen der eigenen person davon machen und diese zwei wochen später ins internet stellen.
das ist jetzt nur ein beispiel (ich habe keinen schrebergarten )
hmm...das mit den "fotos veröffentlichen" ist wirklich heikel.
selbst wenn die person gefragt wurde, ob man sie fotografieren darf -
zum öffentlichen präsentieren der bilder reicht das juristisch sicher nicht.
prominete menschen können sich sogar dagegen wehren.
ich habe auch wunderschöne fotos von menschen gemacht (sie zuvor gefragt, wenn es irgendwie ging). selbst das personal im hotel (barkeeper usw.) fragte ich um erlaubnis.
allerdings sind diese fotos für den privaten gebrauch, ich würde sie nie ins netz stellen!
ich würde mir mal überlegen, wie man selber reagieren würde, wenn ein tourist, egal woher, es besonders schön fände, wie wir z.b. unsere schrebergärten anlegen und pflegen und würde kompositorisch tolle fotos mit nahaufnahmen der eigenen person davon machen und diese zwei wochen später ins internet stellen.
das ist jetzt nur ein beispiel (ich habe keinen schrebergarten )
Uli hat geschrieben:Yasira hat geschrieben:ich würde mir mal überlegen, wie man selber reagieren würde, wenn ein tourist, ....
Ich hätte nix dagegen, wenn die Fotos gut wären
Gruß
uli
ja, das kenne ich. mir hat ein bekannter gesagt, daß in einer kneipe (hier in berlin) ein foto von mir ausgestellt ist. mein erster gedanke war (eitel wie frau eben ist): bin ich denn gut getroffen? was zum glück bejaht wurde
dennoch habe ich irgendwie ein komisches gefühl. leider hatte mein bekannter den namen der kneipe vergessen, sonst hätte ich den fotografen ausfindig machen können.
in meiner zeit als konzertveranstalterin kam es öfters vor, daß irgendeine kamera auch auf mich gerichtet war. obwohl es ein fotografierverbot gab. aber so schnell kann man eben nicht reagierenn (das geld für ausreichend securitys hatten wir leider nicht).
aber ich denke mal, deine ausgangsfrage war eine andere
So ein Zufall.
Habe mir heute die "Chip, Foto - Video" gekauft und da stand doch genau das drin, was ich wissen wollte.
Auf den Seiten 114 und 115 geht es nämlich genau um die Frage nach dem Veröffentlichen von Fotos von anderen Leuten.
Und da steht folgendes:
Darf ich Fotos von anderen ins Internet stellen?
Es ist grundsätzlich verboten, Bilder von jemanden zu veröffentlichen, der nicht eingewilligt hat. Dem Fotografierten steht das "Recht am eigenen Bild" zu. Die Einwilligung muss der Fotografierte nicht wörtlich geben, es kann ausreichen, wenn er seine Zustimmung anders signalisiert. Etwa, indem er sich für die Aufnahme bezahlen ließ oder indem er zum Zeitpunkt der Aufnahme bewusst in die Kamera geschaut hat.Die Rechtsgrundlage hierzu findet sich in §22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG).
Cool.
Damit kann ich jetzt auch solche Fotos veröffentlichen:
Der Fotografierte kann sich natürlich auch beschweren, dann muss man das Foto wieder rausnehmen. Aber solange gilt das "in die Kamera gucken" als Zustimmung.
In dem Artikel stehen natürlich auch noch einige Einschränkungen zum Thema, aber die mag ich jetzt nicht alle abtippen.
Wen´s interessiert: CHIP FOTO-VIDEO digital 12/04
Bliebe noch die Frage, ob der Mönch wohl was dagegen hatte fotografiert zu werden. Ich finde, er guckt ziemlich grimmig.
Oder was meint Ihr?
Gruß
Uli
Habe mir heute die "Chip, Foto - Video" gekauft und da stand doch genau das drin, was ich wissen wollte.
Auf den Seiten 114 und 115 geht es nämlich genau um die Frage nach dem Veröffentlichen von Fotos von anderen Leuten.
Und da steht folgendes:
Darf ich Fotos von anderen ins Internet stellen?
Es ist grundsätzlich verboten, Bilder von jemanden zu veröffentlichen, der nicht eingewilligt hat. Dem Fotografierten steht das "Recht am eigenen Bild" zu. Die Einwilligung muss der Fotografierte nicht wörtlich geben, es kann ausreichen, wenn er seine Zustimmung anders signalisiert. Etwa, indem er sich für die Aufnahme bezahlen ließ oder indem er zum Zeitpunkt der Aufnahme bewusst in die Kamera geschaut hat.Die Rechtsgrundlage hierzu findet sich in §22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG).
Cool.
Damit kann ich jetzt auch solche Fotos veröffentlichen:
Der Fotografierte kann sich natürlich auch beschweren, dann muss man das Foto wieder rausnehmen. Aber solange gilt das "in die Kamera gucken" als Zustimmung.
In dem Artikel stehen natürlich auch noch einige Einschränkungen zum Thema, aber die mag ich jetzt nicht alle abtippen.
Wen´s interessiert: CHIP FOTO-VIDEO digital 12/04
Bliebe noch die Frage, ob der Mönch wohl was dagegen hatte fotografiert zu werden. Ich finde, er guckt ziemlich grimmig.
Oder was meint Ihr?
Gruß
Uli
- bint_hathor
- Weltenbummler
- Beiträge: 1782
- Registriert: Mo 01 Mär, 2004 15:31
- Wohnort: bei Trier
Hallo, Uli,
ich finde das Bild einfach nur schön! Du hast den Mönch in keiner peinlichen Situation "erwischt" und er hat sich offensichtlich auch nicht beschwert - also sehe ich eigentlich keinen Grund, warum er nicht einverstanden gewesen sein sollte. Man muss ja nicht gleich freudestrahlend in jede Kamera lächeln - ich finde, wenn die Leute nicht ihr "Cheese-Grinsen" aufsetzen, sehen sie viel natürlicher und entspannter aus, und deshalb fotografiere ich eigentlich lieber unbemerkt "aus dem Hinterhalt". Und wenn jemand ausdrücklich nicht herumgereicht werden will, respektiere ich das natürlich. Ansonsten denke ich: wer sich nicht wehrt, hat zugestimmt. Im Urlaub, vor allem in Ländern, wo Leute bekanntermaßen etwas gegen das Fotografiertwerden haben könnten, frage ich sicherheitshalber natürlich vorher. Bisher hatte ich jedenfalls noch nie Ärger (nur einmal in Österreich, wo man mir sogar die Kamera wegnehmen wollte - und da habe ich noch nicht mal Menschen fotografiert).
Viele Grüße,
bint_hathor
ich finde das Bild einfach nur schön! Du hast den Mönch in keiner peinlichen Situation "erwischt" und er hat sich offensichtlich auch nicht beschwert - also sehe ich eigentlich keinen Grund, warum er nicht einverstanden gewesen sein sollte. Man muss ja nicht gleich freudestrahlend in jede Kamera lächeln - ich finde, wenn die Leute nicht ihr "Cheese-Grinsen" aufsetzen, sehen sie viel natürlicher und entspannter aus, und deshalb fotografiere ich eigentlich lieber unbemerkt "aus dem Hinterhalt". Und wenn jemand ausdrücklich nicht herumgereicht werden will, respektiere ich das natürlich. Ansonsten denke ich: wer sich nicht wehrt, hat zugestimmt. Im Urlaub, vor allem in Ländern, wo Leute bekanntermaßen etwas gegen das Fotografiertwerden haben könnten, frage ich sicherheitshalber natürlich vorher. Bisher hatte ich jedenfalls noch nie Ärger (nur einmal in Österreich, wo man mir sogar die Kamera wegnehmen wollte - und da habe ich noch nicht mal Menschen fotografiert).
Viele Grüße,
bint_hathor
Nachtrag
Tach Uli,
dies kommt jetzt etwas (zu) spät, aber Du surfst doch schon mal durchs Netz - hast Du es nicht mal mit "Recht am eigenen Bild" und evtl. zusätzlich mit "MDStV TDG" bei Google versucht
Da kamen auch ein paar brauchbare Links bei raus. Z.B.:
Gruß
Brian
dies kommt jetzt etwas (zu) spät, aber Du surfst doch schon mal durchs Netz - hast Du es nicht mal mit "Recht am eigenen Bild" und evtl. zusätzlich mit "MDStV TDG" bei Google versucht
Da kamen auch ein paar brauchbare Links bei raus. Z.B.:
- http://www.internetfallen.de/Urheberrecht/Eigenes_Bild/eigenes_bild.html
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02785.html
http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kunsturhg/index.html
http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/2004/4.htm
http://www.chip.de/artikel/c_druckansicht_12061198.html
Gruß
Brian
Hallo bint_hathor, hallo Brian,
danke für Eure Tipps.
Stimmt schon, aber man muss ja auch nicht direkt so furchterregend gucken
Schau Dir mal diese glühenden Augen an! *schlotter*
Klar hab ich gegoogelt!! (Allerdings nicht mit MDStV TDG)
Ich googel immer, bevor ich hier Fragen stelle
Problem war nur, dass bei den meisten (wenn nicht sogar allen ) Treffern stand, dass der Fotografierte zustimmen muss!
Immer!
Da stand nie was davon, dass man sein Einverständnis schon durchs "in die Kamera gucken" gibt.
Und genau das hab ich halt gesucht
Aber trotzdem, danke für die Links. Werde sie demnächst mal durchstöbern.
Gruß
Uli
danke für Eure Tipps.
Man muss ja nicht gleich freudestrahlend in jede Kamera lächeln
Stimmt schon, aber man muss ja auch nicht direkt so furchterregend gucken
Schau Dir mal diese glühenden Augen an! *schlotter*
hast Du es nicht mal mit "Recht am eigenen Bild" und evtl. zusätzlich mit "MDStV TDG" bei Google versucht
Klar hab ich gegoogelt!! (Allerdings nicht mit MDStV TDG)
Ich googel immer, bevor ich hier Fragen stelle
Problem war nur, dass bei den meisten (wenn nicht sogar allen ) Treffern stand, dass der Fotografierte zustimmen muss!
Immer!
Da stand nie was davon, dass man sein Einverständnis schon durchs "in die Kamera gucken" gibt.
Und genau das hab ich halt gesucht
Aber trotzdem, danke für die Links. Werde sie demnächst mal durchstöbern.
Gruß
Uli
Moin,
so ganz verstehe ich das nicht!
Situation 1: Unser Bundesvorturner sitzt bei der Pressekonferenz auf dem Podium und popelt in der Nase. Öffentliches Foto ohne Nachfrage OK, da er öffentliche Person ist. Siehe auch die Rubrik im STERN "In den Mund gelegt"
Situation 2: Der Kleingärtnerverein feiert, die Lokalzeitung berichtet und ergänzt durch ein Szenenfoto der Feier. Mit Sicherheit legal, ohne vorher ausdrückliche Zustimmung aller Personen eingeholt zu haben.
Situation 3: Ich fotografiere eine mir unbekannte Bikinischönheit am Strand und illustriere später damit irgend einen Artikel. Grenzfall?
Gruß
Jo
so ganz verstehe ich das nicht!
Situation 1: Unser Bundesvorturner sitzt bei der Pressekonferenz auf dem Podium und popelt in der Nase. Öffentliches Foto ohne Nachfrage OK, da er öffentliche Person ist. Siehe auch die Rubrik im STERN "In den Mund gelegt"
Situation 2: Der Kleingärtnerverein feiert, die Lokalzeitung berichtet und ergänzt durch ein Szenenfoto der Feier. Mit Sicherheit legal, ohne vorher ausdrückliche Zustimmung aller Personen eingeholt zu haben.
Situation 3: Ich fotografiere eine mir unbekannte Bikinischönheit am Strand und illustriere später damit irgend einen Artikel. Grenzfall?
Gruß
Jo
Fördetaucher hat geschrieben:Moin,
so ganz verstehe ich das nicht!
Situation 1: Unser Bundesvorturner sitzt bei der Pressekonferenz auf dem Podium und popelt in der Nase. Öffentliches Foto ohne Nachfrage OK, da er öffentliche Person ist. Siehe auch die Rubrik im STERN "In den Mund gelegt"
ich denke, daß nach dem "caroline-urteil" auch weiterhin solche fotos gezeigt werden dürfen, da der politiker nicht in einem privaten rahmen fotografiert wurde.
Situation 2: Der Kleingärtnerverein feiert, die Lokalzeitung berichtet und ergänzt durch ein Szenenfoto der Feier. Mit Sicherheit legal, ohne vorher ausdrückliche Zustimmung aller Personen eingeholt zu haben.
hier denke ich, daß man davon ausgehen kann (wenn ein fotograf von der presse vor ort ist) daß fotos auch veröffentlicht werden, und diese meistens sogar erwünscht sind.
Situation 3: Ich fotografiere eine mir unbekannte Bikinischönheit am Strand und illustriere später damit irgend einen Artikel. Grenzfall?
da wird es schwierig! wenn diese frau das fotografieren mitbekommt, dabei mit ner "zustimmung" in die kamera sieht (wobei diese zustimmung unterschiedlich ausgelegt wird, siehe oben geschriebene meinungen ),
dann kann man dieses foto veröffentlichen. so zumindest habe ich es verstanden.
grüsse aus berlin
-
- Reisender
- Beiträge: 26
- Registriert: Di 17 Aug, 2004 12:17
- Wohnort: Solothurn / CH
- Kontaktdaten:
Ich habe mich auch ein bisschen mit dem Thema auseinandergesetzt, schliesslich präsentiere ich auf meiner Webseite über 10.000 Bilder - und da sind auch eine ganze Reihe von Personen dabei.
Überhaupt keine Gedanken mache ich mir ehrlich gesagt bei Leuten, die ich im Urlaub fotografiere - die Wahrscheinlichkeit, dass der ägyptische Bauer von dem erstgezeigten Foto Klage einreicht geht doch gegen Null...
Was Yasira geschrieben hat, dass sich Prominente dagegen wehren können ist nur halb richtig: Gerade Prominente darf man im Gegensatz zum "Nachbarn" fotografieren und die Bilder veröffentlichen (davon lebt ja die "Yellow Press"). Fotografiert man eine Person des Zeitgeschehens (z.B. einen Sänger, Politiker, Schauspieler etc.) und auf dem selben Bild sind noch weitere (unbekannte) Personen drauf so verlieren sie ihr Recht am eigenen Bild. D.h. wenn ich ein Bild von Ministerpräsident Stoiber aufnehme und da sind noch drei andere Personen drauf und ich stelle das Bild anschliessend ins Internet können sich die drei anderen Personen nicht dagegen wehren, da sie ihr Recht am Bild verspielt haben, in dem Moment, in dem sie sich mit einem Prominenten haben fotografieren lassen.
Ähnlich sieht's bei Versammlungen, Demonstrationen, Kongressen u.s.w. aus. Sobald man nicht eine einzelne Person oder eine kleine Gruppe von Menschen sondern eine grössere Menge fotografiert verliert der einzelne das Recht am Bild. Ich habe z.B. Bilder von den Personen in einem Kongresssaal gemacht und da auf dem Bild grundsätzlich 200 Personen zu sehen wären (effektiv erkennen tut man natürlich nur die erste Reihe) gilt das als Menschenmenge. Jetzt kann keiner kommen, der in der ersten Reihe sass und sich gegen die Veröffentlichung effizient wehren.
Überhaupt keine Gedanken mache ich mir ehrlich gesagt bei Leuten, die ich im Urlaub fotografiere - die Wahrscheinlichkeit, dass der ägyptische Bauer von dem erstgezeigten Foto Klage einreicht geht doch gegen Null...
Was Yasira geschrieben hat, dass sich Prominente dagegen wehren können ist nur halb richtig: Gerade Prominente darf man im Gegensatz zum "Nachbarn" fotografieren und die Bilder veröffentlichen (davon lebt ja die "Yellow Press"). Fotografiert man eine Person des Zeitgeschehens (z.B. einen Sänger, Politiker, Schauspieler etc.) und auf dem selben Bild sind noch weitere (unbekannte) Personen drauf so verlieren sie ihr Recht am eigenen Bild. D.h. wenn ich ein Bild von Ministerpräsident Stoiber aufnehme und da sind noch drei andere Personen drauf und ich stelle das Bild anschliessend ins Internet können sich die drei anderen Personen nicht dagegen wehren, da sie ihr Recht am Bild verspielt haben, in dem Moment, in dem sie sich mit einem Prominenten haben fotografieren lassen.
Ähnlich sieht's bei Versammlungen, Demonstrationen, Kongressen u.s.w. aus. Sobald man nicht eine einzelne Person oder eine kleine Gruppe von Menschen sondern eine grössere Menge fotografiert verliert der einzelne das Recht am Bild. Ich habe z.B. Bilder von den Personen in einem Kongresssaal gemacht und da auf dem Bild grundsätzlich 200 Personen zu sehen wären (effektiv erkennen tut man natürlich nur die erste Reihe) gilt das als Menschenmenge. Jetzt kann keiner kommen, der in der ersten Reihe sass und sich gegen die Veröffentlichung effizient wehren.
Tatjana hat geschrieben:Überhaupt keine Gedanken mache ich mir ehrlich gesagt bei Leuten, die ich im Urlaub fotografiere - die Wahrscheinlichkeit, dass der ägyptische Bauer von dem erstgezeigten Foto Klage einreicht geht doch gegen Null...
hmmm...sorry, aber irgendwie klingt das etwas überheblich. so nach dem motto: "ist ja nur irgendein ägyptischer bauer". warum sollte ein ägyptischer bauer weniger rechte haben ?
Was Yasira geschrieben hat, dass sich Prominente dagegen wehren können ist nur halb richtig....
hier solltest du mal genauer nachlesen. denn genau dies habe ich nicht geschrieben.
Ähnlich sieht's bei Versammlungen, Demonstrationen, Kongressen u.s.w. aus. Sobald man nicht eine einzelne Person oder eine kleine Gruppe von Menschen sondern eine grössere Menge fotografiert verliert der einzelne das Recht am Bild.
hier kann ich dir zustimmen ...
p.s.
ich behandle das thema: veröffentlichen von "privatfotos" anderer menschen -
nach wie vor mit viel sensibilität. im zweifel sollte man dann doch auf veröffentlichungen verzichten. es ist doch auch schön, diese fotos für sich zu haben, sich daran zu erfreuen und an die schönen momente im urlaub zu denken.
ich behandle das thema: veröffentlichen von "privatfotos" anderer menschen -
nach wie vor mit viel sensibilität. im zweifel sollte man dann doch auf veröffentlichungen verzichten. es ist doch auch schön, diese fotos für sich zu haben, sich daran zu erfreuen und an die schönen momente im urlaub zu denken.
Yasira hat geschrieben:im zweifel sollte man dann doch auf veröffentlichungen verzichten.
Mach ich ja auch meistens
Aber manche sind halt so schööön, die möcht ich Euch dann halt gerne zeigen.
Viele Bilder sind halt besonders aussagekräftig weil Menschen drauf sind. Ich würde ja auch nie Paparazzi-Bilder, also kompromitierende Bilder veröffentlichen, sondern eher solche, die den Fotografierten positiv darstellen. Winkende Kinder, die am Straßenrand stehen und den Touristenbussen hnterher winken oder der freundlich grinsende Tempelwächter.
Aber die meisten dieser Bilder bleiben tatsächlich auf meinem Rechner und werden nicht veröffentlicht.
es ist doch auch schön, diese fotos für sich zu haben, sich daran zu erfreuen und an die schönen momente im urlaub zu denken.
Das stimmt. Aber es ist auch schön, diese Freude mit anderen zu teilen.
Gruß
Uli
hallo uli,
ich weiss genau was du meinst. ich finde das foto auch wirklich sehr gelungen , das sagte ich dir bereits
ich teile ja auch gerne, ich möchte mit meinen fotos und reiseberichten / gewürzen die ich mitgebracht habe usw. auch das feeling weitergeben. das geschieht bei mir jedoch im privaten rahmen.
und mit meinen freunden wird das thema dann auch gerne diskutiert.
aber:
sie freuen sich auch über diese "besonderen", recht privaten fotos...
ich weiss genau was du meinst. ich finde das foto auch wirklich sehr gelungen , das sagte ich dir bereits
ich teile ja auch gerne, ich möchte mit meinen fotos und reiseberichten / gewürzen die ich mitgebracht habe usw. auch das feeling weitergeben. das geschieht bei mir jedoch im privaten rahmen.
und mit meinen freunden wird das thema dann auch gerne diskutiert.
aber:
sie freuen sich auch über diese "besonderen", recht privaten fotos...