Hallo!
Keine Sorge, diese AGBs sind nichtig, da das Urheberrecht bei uns nicht veräußerbar ist. Es bleibt einem lebenslang, selbst wenn man es scheinbar abgegeben hat, verliert man es nicht (Siehe §15 und §26 Urheberrecht!).
Verwertet ein Anderer das eigene Werk, kann der Urheber Schadensersatzansprüche geltend machen. Die unzulässig genutzten Werke/Vervielfältigungen müssen auf Urheberwunsch vernichtet werden.
Siehe http://www.fotorecht.de/publikationen/kug.html bzw. http://www.urheberrecht.org
Gruß,
Ralf
Vorsicht!!! Urlaubsbilder-Online.de
Moderator: Uli
ralfeberle hat geschrieben: Es bleibt einem lebenslang, selbst wenn man es scheinbar abgegeben hat, verliert man es nicht (Siehe §15 und §26 Urheberrecht!).
Hallo Ralf,
danke für den Tip.
Aber was ist, wenn man denen das Recht eingeräumt hat, die Bilder weiter zu veräussern?
Weil da steht ja auch, dass man denen erlaubt...
die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Lizenzen daran einzuräumen
Gilt sowas denn?
Damit verteilen die die Bilder doch wahllos weiter und ich hab da null Kontrolle drüber
Gruß
Uli
Hallo!
Ja, Du sprichst da zweierlei an. Im Gegensatz zum Urheberrecht ist das Nutzungsrecht sehr wohl übertragbar - siehe Agenturen, die als einzige Bilder eines Fotografen veröffentlichen dürfen. Sowas wird dann normalerweise hoch dotiert. Aber hier soll das gratis sein - sogar geschenkt.
Haben die in den AGBs nicht die salvatorische Klausel drin, also daß nicht das ganze Konstrukt nichtig wird, nur weil ein Teil nichtig ist, siehts schlecht aus. Also eine ungültige Formulierung mache nicht die ganzen AGBs ungültig, sowas in der Art.
Was die Bildverteilung angeht, das kannst Du nicht verhindern. Aber die können nicht verhindern, daß Du jedem Bild einen gut sichtbaren Hinweis auf den Urheber einstanzt: Einfach Name und ggf. weitere Quellenangabe, Hinweise auf 'Vervielfältigung verboten' oder 'nur gegen Honorar' etc. pp.
Gruß,
Ralf
Ja, Du sprichst da zweierlei an. Im Gegensatz zum Urheberrecht ist das Nutzungsrecht sehr wohl übertragbar - siehe Agenturen, die als einzige Bilder eines Fotografen veröffentlichen dürfen. Sowas wird dann normalerweise hoch dotiert. Aber hier soll das gratis sein - sogar geschenkt.
Haben die in den AGBs nicht die salvatorische Klausel drin, also daß nicht das ganze Konstrukt nichtig wird, nur weil ein Teil nichtig ist, siehts schlecht aus. Also eine ungültige Formulierung mache nicht die ganzen AGBs ungültig, sowas in der Art.
Was die Bildverteilung angeht, das kannst Du nicht verhindern. Aber die können nicht verhindern, daß Du jedem Bild einen gut sichtbaren Hinweis auf den Urheber einstanzt: Einfach Name und ggf. weitere Quellenangabe, Hinweise auf 'Vervielfältigung verboten' oder 'nur gegen Honorar' etc. pp.
Gruß,
Ralf
Anonymous hat geschrieben:Aber die können nicht verhindern, daß Du jedem Bild einen gut sichtbaren Hinweis auf den Urheber einstanzt:
Einfach Name und ggf. weitere Quellenangabe, Hinweise auf 'Vervielfältigung verboten' oder 'nur gegen Honorar' etc. pp.
Das ist ja auch die einzige Möglichkeit, wenn man Bilder ins Netz stellt. Aber auch diese Hinweise kann man ja rausschneiden.
Ich hab auf meinen Bildern auch immer die URL drauf,
aber natürlich so, dass das Bild trotzdem noch ansehnlich ist.
Also irgendwo in der Ecke. Das hat man natürlich ruckzuck rausgeschnitten.
Es gibt auch Leute, die ihren Copyrightvermerk quer durchs Bild machen. Sieht sch... aus.
Also kann man nur an die Ehrlichkeit der Leute appelieren, aber leider gibt es immer noch zu viele Leute,
die Bilderklau als Kavaliersdelikt ansehen.
Naja... ein unerschöpfliches Thema....
Gruß
Uli