hier aktuell für alle klimaanlagen geschädigte ein neues urteil
Defekte Klimaanlage mindert Reisepreis
Die Sonne brennt, der Schweiß läuft: Was am Strand noch erträglich ist, belästigt den Urlauber im Hotelzimmer. Wenn die Klimaanlage streikt, kann er einen Teil des Reisepreises zurückverlangen.
Düsseldorf/Frankfurt am Main - Bei hochsommerlichen Temperaturen müssen Urlauber eine kaputte Klimaanlage nicht ohne zu murren ertragen.
Der Ausfall der Technik rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises um 15 Prozent, entschied das Landgericht Düsseldorf.
Das berichtete die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in ihrer Fachzeitschrift "Reiserecht".
In dem verhandelten Fall funktionierte die Klimaanlage während der gesamten Reisezeit nicht. Der Kläger beschwerte sich vor Gericht über Temperaturen "Weit über 30 Grad". Auch wenn sich nicht nachweisen lasse, dass es durchgehend so heiß war, entschied das Gericht, dass diese Temperaturen als erhebliche Beeinträchtigung zu werten seien.
Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 22 S 257/02
Quelle: spiegel.de