Bahnbrechendes Urteil zu Flugzeiten
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Bahnbrechendes Urteil zu Flugzeiten
Das OLG Celle hat ein bahnbrechendes Urteil zu Flugzeiten bei Pauschalreisen gefällt. Danach dürfen die Flugzeiten nach der Buchung nicht mehr einfach geändert werden. Bisher gingen Urlaubern deshalb teils ganze Tage von ihrer Urlaubswoche ab. Eine andere Flugzeit könnte über die Attraktivität des Angebots entscheiden und sei deshalb zentraler Vertragsbestandteil, der nicht einfach nach Gutdünken mit Verweis auf AGB-Klauseln geändert werden könnte.
Die verklagten Reiseanbieter wollen in Revision vor den BGH gehen.
http://www.sueddeutsche.de/reise/urteil ... -1.1599181
Die verklagten Reiseanbieter wollen in Revision vor den BGH gehen.
http://www.sueddeutsche.de/reise/urteil ... -1.1599181
Autor des Reiseführers "ÄGYPTEN - DAS NILTAL von Kairo bis Abu Simbel"
Geschichten aus und über Ägypten: Toms-Notes.com
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Nun, was wird sich ändern? Man bucht einen festen Tag zur Anreise/Abreise. Die Flugzeiten gibt es dann nicht mehr "voraussichtlich" bei Buchung, sondern erst wenige Tage vor Abflug, wenn Kapazitäten und Auslastung der Airlines feststehen. So werden sich die Veranstalter absichern! Sollten Flüge bei Pauschalreisen schon bei Buchung als fest angegeben werden, dürften sich die Preise erheblich erhöhen, da Kontingente eingekauft werden müssen, die 1. evtl. nicht ausgelastet sind und 2. zum Zeitpukt der Buchung teurer wären als evtl. wenige Zeit vor Abflug. Das werden die Veranstalter künftig einkalkulieren.
Darum gibt es ja "auch" voraussichtliche Flugzeiten, um die preiswerteste Möglichkeit für den Anbieter und Airline zu bekommen, Flüge zusammenzulegen, zu verschieben und andere zu streichen.
Und da der 1 Tag rechtlich gesehen als Anreisetag gilt und nicht als Urlaubstag, da man Übernachtungen bucht, ist das neue Prozedere völlig legitim.
Darum gibt es ja "auch" voraussichtliche Flugzeiten, um die preiswerteste Möglichkeit für den Anbieter und Airline zu bekommen, Flüge zusammenzulegen, zu verschieben und andere zu streichen.
Und da der 1 Tag rechtlich gesehen als Anreisetag gilt und nicht als Urlaubstag, da man Übernachtungen bucht, ist das neue Prozedere völlig legitim.
Ich glaube es ist sehr missverständlich geschrieben, denn eigentlich läuft man nur Gefahr bei Charter Flügen, dass sich die Flugzeiten nochmal ändern. Wir sind für Buchungen fast ausschließlich auf Linienflüge umgestiegen und die sind meiner Erfahrung nach kaum teurer (kommt natürlich auch auf das Flugziel an). Übrigens gibt es inzwischen ganz viele Pauschalreisen, die auf Linienflüge zurückgreifen. Auch hier gibt es die Klausel voraussichtliche Flugzeiten, aber wir haben zumindest nur noch gute Erfahrungen gemacht seit wir darauf achten, dass in der Reisebuchung ein Linienflug ist.
Um im Zweifelsfall nicht pauschal buchen, sondern Flug extra und Hotel extra - ist wirklich nicht teurer, sondern oft sogar günstiger (meine persönliche Erfahrung).
LG Nane
die sich übrigens gerade auf Urlaub in Marokko freut (Pauschalreise mit Linienflug mit Iberia)
Um im Zweifelsfall nicht pauschal buchen, sondern Flug extra und Hotel extra - ist wirklich nicht teurer, sondern oft sogar günstiger (meine persönliche Erfahrung).
LG Nane
die sich übrigens gerade auf Urlaub in Marokko freut (Pauschalreise mit Linienflug mit Iberia)
Und wie angekündigt geht TUI in Revision
http://www.tourexpi.com/de-de/news.html~nid=70910
TUI argumentiert hinsichtlich der Flugzeiten, dass diese bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen – die so genannten „Slot-Konferenzen“ – noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine „voraussichtliche Flugzeit“ bestätigen müssten. Die endgültige Flugzeit werde in den Reiseunterlagen mitgeteilt, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug verschickt werden. Dies sei bei allen Veranstaltern in der Branche gängige Praxis.
Das Problem sehe ich auch beim Druck der Reisekataloge. Wenn die z.B. im August für das kommende Jahr rauskommen, können und sind die Flugzeiten noch gar nicht vorhanden bzw. ausgehandelt. Auch dort werden dann nur Tage angegeben, um sich abzusichern. Und ebenso wenn ich als Frühbucher im Dezember für beispielsweise September zuschlagen möchte, keine Flugzeiten mehr. Oder die Kataloge bzw. Reisen kommmen erst sehr spät auf den Markt, wenn Flugzeiten feststehen. Diese aktuelle und noch nicht rechtskräftige Sichtweise des OLG Celle, stellt Veranstalter und Airlines vor großen Problemem, am Ende gehen diese zu Lasten des Kunden.
Ob das dem Verbraucher sprich Kunden dann besser gefällt?
Übrigens auch Linienflüge können verschoben werden, zwar nicht in der Häufigkeit wie die Touribomber, aber hunderprozentige Garantie hat man hier auch nicht.
Sollte Karlsruhe dem stattgeben, werden die Veranstalter neue Schlupflöcher. Meine Meinung dazu: Hier wurde im Namen des Volkes bzw. Kunden, ein Eigentor geschossen.
http://www.tourexpi.com/de-de/news.html~nid=70910
TUI argumentiert hinsichtlich der Flugzeiten, dass diese bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen – die so genannten „Slot-Konferenzen“ – noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine „voraussichtliche Flugzeit“ bestätigen müssten. Die endgültige Flugzeit werde in den Reiseunterlagen mitgeteilt, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug verschickt werden. Dies sei bei allen Veranstaltern in der Branche gängige Praxis.
Das Problem sehe ich auch beim Druck der Reisekataloge. Wenn die z.B. im August für das kommende Jahr rauskommen, können und sind die Flugzeiten noch gar nicht vorhanden bzw. ausgehandelt. Auch dort werden dann nur Tage angegeben, um sich abzusichern. Und ebenso wenn ich als Frühbucher im Dezember für beispielsweise September zuschlagen möchte, keine Flugzeiten mehr. Oder die Kataloge bzw. Reisen kommmen erst sehr spät auf den Markt, wenn Flugzeiten feststehen. Diese aktuelle und noch nicht rechtskräftige Sichtweise des OLG Celle, stellt Veranstalter und Airlines vor großen Problemem, am Ende gehen diese zu Lasten des Kunden.
Ob das dem Verbraucher sprich Kunden dann besser gefällt?
Übrigens auch Linienflüge können verschoben werden, zwar nicht in der Häufigkeit wie die Touribomber, aber hunderprozentige Garantie hat man hier auch nicht.
Sollte Karlsruhe dem stattgeben, werden die Veranstalter neue Schlupflöcher. Meine Meinung dazu: Hier wurde im Namen des Volkes bzw. Kunden, ein Eigentor geschossen.
salam
na da haben wir und viele andere "einzel" bucher gaaaanz andere erfahrungen. meist ist flug und hotel extra buchen teurer als pauschal angebot. wenn man aber eben ein spezielles hotel will das nicht im katalog ist muß man in den sauren apfel beißen und extra buchen.
ma salama
... isis ....
Um im Zweifelsfall nicht pauschal buchen, sondern Flug extra und Hotel extra - ist wirklich nicht teurer, sondern oft sogar günstiger (meine persönliche Erfahrung).
na da haben wir und viele andere "einzel" bucher gaaaanz andere erfahrungen. meist ist flug und hotel extra buchen teurer als pauschal angebot. wenn man aber eben ein spezielles hotel will das nicht im katalog ist muß man in den sauren apfel beißen und extra buchen.
ma salama
... isis ....
Hallo Isis!
Auch ich bin meist "Einzelbucher". Meist liege ich damit günstiger. Zumindest die letzten drei Jahre. Es gab aber auch schon Jahre da war die Pauschalbuchung günstiger. Man muss halt viel Zeit für Vergleiche im Internet opfern. Aber das macht ja auch Spass und ist für mich schon ein wenig zum Urlaub :-)
Auch ich bin meist "Einzelbucher". Meist liege ich damit günstiger. Zumindest die letzten drei Jahre. Es gab aber auch schon Jahre da war die Pauschalbuchung günstiger. Man muss halt viel Zeit für Vergleiche im Internet opfern. Aber das macht ja auch Spass und ist für mich schon ein wenig zum Urlaub :-)
@Ramesse
Maritim Jolie Ville
jedem das seine...wenn man schon Propaganda macht was eigentlich vermieden werden sollte...hier
dann die meine : El Baierat, Westcoast (Hôtel ? ... eher Bungalow aber 20 x besser als jedes Hotelzimmer.)
Flug inkl. Hotel immmer billiger sogar sehr billiger. wo darf ich hier nicht sagen...stimmt aber wenn...wenn Hotel nicht aufgeführt bei Flug dann eben selbst suchen und im Fall Baeirat zutreffend.
Gruss
Shirsh
Maritim Jolie Ville
jedem das seine...wenn man schon Propaganda macht was eigentlich vermieden werden sollte...hier
dann die meine : El Baierat, Westcoast (Hôtel ? ... eher Bungalow aber 20 x besser als jedes Hotelzimmer.)
Flug inkl. Hotel immmer billiger sogar sehr billiger. wo darf ich hier nicht sagen...stimmt aber wenn...wenn Hotel nicht aufgeführt bei Flug dann eben selbst suchen und im Fall Baeirat zutreffend.
Gruss
Shirsh
salam Shirsh
wenn du "dein" hotel bewerten willst oder eben sagen das du dich dort wohl gefühlt hast kannst du gerne unter - Hotel- und Reise- Empfehlungen - schreiben damit alle wissen welches hotel gemeint ist das die gefallen hat.
Hotel- und Reise- Empfehlungen --> http://www.isis-und-osiris.de/isisosiri ... m.php?f=61
ma salama
... isis ...
wenn du "dein" hotel bewerten willst oder eben sagen das du dich dort wohl gefühlt hast kannst du gerne unter - Hotel- und Reise- Empfehlungen - schreiben damit alle wissen welches hotel gemeint ist das die gefallen hat.
Hotel- und Reise- Empfehlungen --> http://www.isis-und-osiris.de/isisosiri ... m.php?f=61
ma salama
... isis ...
- SandraKatrin
- Reisewilliger
- Beiträge: 8
- Registriert: Mi 27 Nov, 2013 10:08
- Wohnort: Rostock
Hier scheint es sich um eine Verspätung oder Anullierung zu handeln. Das kann und wird weiterhin passieren, auch wenn die Flugzeiten bei Buchung bzw. bei Erhalt der Tickets feststehen. Eine ganz andere Baustelle, die nicht vorhersehbar ist.
Bei o.g. Fall hast Du sicherlich lt. Fluggastverordnung deine Schadensansprüche angemeldet und Schadensersatz bzw. Ausgleich zwischen 250 € und 600 € geltend gemacht sowie einen festgelegten Prozentsatz vom Tagespreis des entgangenen Urlaubstages (dem zweiten) lt. Frankfurter Tabellle. Anders verhält es sich bei Streik oder schlechten Wetterbedingungen, also höhere Gewalt. Es ist ärgerlich aber nicht unverschämt.
Vielleicht klärst Du mich noch kurz über den Vorfall auf.
Und nochmal, der Anreisetag gilt nicht als Urlaubstag. Du buchst Übernachtungen. Rein rechtlich ist es noch zulässig, wenn der Flug am gebuchten Tag um 23.59 Uhr startet.
Und ob wir dann die neuen Gesetze "gut" finden, wird sich zeigen. Es wird immer Schlupflöcher geben. Außerdem Preiserhöhungen und Bekanntgabe der Flugzeiten erst mit Erhalt des Tickets um sich abzusichern.......
Bei o.g. Fall hast Du sicherlich lt. Fluggastverordnung deine Schadensansprüche angemeldet und Schadensersatz bzw. Ausgleich zwischen 250 € und 600 € geltend gemacht sowie einen festgelegten Prozentsatz vom Tagespreis des entgangenen Urlaubstages (dem zweiten) lt. Frankfurter Tabellle. Anders verhält es sich bei Streik oder schlechten Wetterbedingungen, also höhere Gewalt. Es ist ärgerlich aber nicht unverschämt.
Vielleicht klärst Du mich noch kurz über den Vorfall auf.
Und nochmal, der Anreisetag gilt nicht als Urlaubstag. Du buchst Übernachtungen. Rein rechtlich ist es noch zulässig, wenn der Flug am gebuchten Tag um 23.59 Uhr startet.
Und ob wir dann die neuen Gesetze "gut" finden, wird sich zeigen. Es wird immer Schlupflöcher geben. Außerdem Preiserhöhungen und Bekanntgabe der Flugzeiten erst mit Erhalt des Tickets um sich abzusichern.......
Der BGH hat nun heute im Revisionsverfahren des TUI Konzerns entschieden. Demnach dürfen die Reiseveranstalter keine unverbindlichen Flugzeiten mehr benennen und müssen die in den Reiseunterlagen angegeben Zeiten einhalten. Ausnahmen sind Naturkatastrophen und politische Unruhen. TUI muß die AGB dahingehend ändern und kündigt wie vermutet, Preiserhöhungen an. Andere werden nachziehen.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh ... 38322.html
Pressestelle des BGH zur Urteilsverkündung
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=197
Bleibt abzuwarten, wie das gehändelt werden kann...gerade bei weit im voraus gebuchten Reisen kann sich doch so viel ändern. Sei es die noch nicht feststehenden Flugpläne oder die Kontingente der zu beauftragenden Airline
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh ... 38322.html
Pressestelle des BGH zur Urteilsverkündung
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=197
Bleibt abzuwarten, wie das gehändelt werden kann...gerade bei weit im voraus gebuchten Reisen kann sich doch so viel ändern. Sei es die noch nicht feststehenden Flugpläne oder die Kontingente der zu beauftragenden Airline
salam
da hast du etwas falsch verstanden
denn das hier hat Nane88 geschrieben
und dazu dann meine antwort von wegen das es teurer ist einzeln zu buchen
ma salama
... isis ...
da hast du etwas falsch verstanden
denn das hier hat Nane88 geschrieben
Nane88 hat geschrieben:Um im Zweifelsfall nicht pauschal buchen, sondern Flug extra und Hotel extra - ist wirklich nicht teurer, sondern oft sogar günstiger (meine persönliche Erfahrung).
und dazu dann meine antwort von wegen das es teurer ist einzeln zu buchen
isis hat geschrieben:na da haben wir und viele andere "einzel" bucher gaaaanz andere erfahrungen. meist ist flug und hotel extra buchen teurer als pauschal angebot. wenn man aber eben ein spezielles hotel will das nicht im katalog ist muß man in den sauren apfel beißen und extra buchen.
ma salama
... isis ...