...die Einfuhr von Muscheln oder Schnecken unterliegt Beschränkungen, sobald es sich bei den Exemplaren um geschützte Arten handelt.
In der Anlage finden Sie ein Informationsschreiben, welche
artenschutzrechtlichen Be-stimmungen eingehalten werden müssen und
welche Arten derzeit geschützt sind.
Nicht geschützte Muschel- oder Schneckenarten dürfen ohne
artenschutzrechtliche Do-kumente eingeführt werden, allerdings müssen
Sie eventuell strengere nationale Be-stimmungen der Ursprungsländer
beachten. Dazu liegen uns leider keine Informationen vor.
Für Riesenmuscheln gibt es eine Ausnahme. Bis zu drei Exemplare von
Riesenmuscheln pro Person, insgesamt nicht mehr als 3 kg, können ohne
artenschutzrechtliche Dokumente zum persönlichen Gebrauch (keine
kommerziellen Absichten) eingeführt werden.Dabei kann ein Exemplar aus
einer intakten vollständigen Schale oder zwei zusammenpassenden
Schalenhälften bestehen. Die Einfuhr muss im Reisegepäck erfolgen,
für Postsendungen gilt diese Ausnahme nicht....
"Das hört ja gut an!" dachte ich

Fortsetzung folgt...........