
Da der NDR "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk" im Internet anbiete, dürfe er dafür auch keine Gebühren einziehen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Es ging um einen gewerblich genutzten Zweit-PC.
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Source: NETZEITUNG.DE Internet
Description: Aus Prinzip schneller
