Hallo,
Also wenn ich den unten verlinkten Artikel richtig verstanden habe, dann kann der Angeklagte (in diesem Fall der stellvertretende Gouverneur von Kairo) das erlassene Urteil (5 Jahre Gefängnis + Zwangsarbeit) mittels einer Zahlung von 5000 Pfund (die sog. Kaution (engl. bail) der vorangegangen Posts) anfechten und eine Wiederaufnahme des Verfahrens bewirken.
In Unkenntnis des ägyptischen Rechtssystems (und unter Anbetracht der Aussage der Frau (siehe weiter oben)) könnte ich mir, ob des verwendeten engl. Begriffes bail, durchaus vorstellen, dass man mittels dieser Summe bis zur Wiederaufnahme des Verfahrens auf freiem Fuß gelassen wird.
Komisch dass diese Möglichkeit direkt an das Urteil geknüpft ist – knapp 700 Euro oder Zwangsarbeit in den ägyptischen Steinbrüchen? Strafentzug durch Flucht geschieht ja in Ägypten auch nur ausgesprochen selten (v.a. bei den solventeren Ägyptern)...
http://bikyamasr.com/wordpress/?p=13136
Gruß!