Hallo zusammen und ein frohes Neues Jahr,
ich habe die in den Medien veröffentlichten neuen Visa-Bestimmungen genauso verstanden wie Gruß!-Gast. Demnach dürfte es sich bei den biometrischen Visa um den nachfolgend im zweiten Absatz genannten Personenkreis handeln:
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Quelle:
Auswärtiges AmtAuf der Seite der
Ägyptischen Botschaft in Berlin gibt es nur folgenden Eintrag:
Ägyptische Visagebühren werden für den folgenden Personenkreis nicht erhoben (bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution):
1. Inhaber diplomatischer Pässe
2. Offizielle Mitarbeiter internationaler Organisationen
3. Mitglieder offizieller Delegationen
4. Ehegatten und Kinder von ägyptischen Staatsangehörigen
Über die neuen Bestimmungen ist nichts zu finden. Allerdings sind sie bisher ja auch nur in den Medien angekündigt, aber noch nicht in Kraft gesetzt. D.h. der Botschaft fehlt die Grundlage, sie offiziell zu veröffentlichen.
LG
Gitta