Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
Bundesweit geltende Basis-Schutzmaßnahmen
FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal).
FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler
Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... /ifsg.html