Beitragvon Foerdetaucher » Mo 31 Jan, 2005 16:54
Hmmm, gleichwertig - dehnbarer Begriff!
Wenn für die einen der Aquapark DER entscheidende Punkt ist, genau dieses Hotel zu buchen, ist es für andere ein Mir-egal-Punkt, ob da nun nebenan ein Aquapark oder ein Eselzoo oder ein Kletterparcours ist.
Müßte mal jemand ausprobieren, das Titanic zu buchen und sich rechtlich einwandfrei von Neckermann bescheinigen zu lassen, dass er kostenlos 7 Tage vor Abreise stornieren darf, wenn dieses Hotel nachweislich nicht komplett wie im Katalog beschrieben und abgebildet fertig ist. Meine Prognose: Das machen die nie!
"Gleichwertig" dürfte eher in Richtung konkreter Urlaubsort, Sternezahl, Zimmergröße, Lage am Meer zu interpretieren sein. Wenn ich also z. B. das Giftun Village buche und werde verschoben in ein Resort 500 m vom Wasser entfernt, wäre das nicht mehr gleichwertig, Verschiebung nach Makadi sicherlich auch nicht.
Wird wohl nach dem BGH-Urteil noch eine Menge Musterurteile geben. Schreibt hier eigentlich ein Jurist gelegentlich mit, der mal was Fachkundiges sagen kann?
Da ich ja nebenbei das Bedouin Lodge Hotel in Dahab betreue, in dem gerade Erweiterungs-Bauarbeiten sind: Wir haben schon einen Monat vor deren Beginn (Fertigstellung soll Mitte März sein) einen Schlachtplan gemacht, wie zu verfahren ist mit Gästen, die von Ende Januar bis Mitte März kommen, und alle, die in dieser Zeit gebucht haben, sind informiert und haben die Alternativen bestätigt. Sowas geht in einem 16-Zimmer-Hotel, aber nicht bei 300 Zimmern und mit großen Veranstaltern, deren Winterkataloge jetzt schon fast in der Druckerei sind.
Gruß
Jo